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News: Ausweitung der Urheberrechtsabgabe

USB-Sticks und Speicherkarten werden teurer

Redaktion / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn bespielbare "Datenträger" verkauft werden, dann kassieren die Verwertungsgesellschaften immer mit. Speichermedien wie CD-/DVD-Rohlinge lassen sich ja auch für das Duplizieren urheberrechtlich geschützter Werke nutzen. Die Hersteller müssen einen Teil der Kohle an Gesellschaften wie die GEMA (Musik) und die VG-Wort (Texte) abdrücken.

Auch für Geräte, mit denen dupliziert werden kann, müssen Gebühren abgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Scanner, Drucker, Kopierer und CD/DVD-Brenner. Natürlich kämpfen die Verwertungsgesellschaften unermüdlich um neue Einnahmequellen, fordern auch Abgaben auf Komplett-PC-Systeme. Dafür gibt es verständliche Argumente: ein PC kann Daten "speichern" und sie beispielsweise per "Internet" verteilen, ist also automatisch eine "Kopiermaschine".

Die Abgaben an die Gesellschaften erfolgen direkt durch die Gerätehersteller, gezahlt werden sie natürlich unterm Strich von den Käufern der Geräte. Beim Kauf eines Laserdruckers oder Scanners beispielsweise gehen 12 Euro vom Verkaufspreis an die Verwertungsgesellschaften. Erstaunlich: bei einem DVD-Brenner sind es aktuell rund 9 Euro. Da fragt man sich, wie sich Brenner für "20 Euro" überhaupt noch produzieren lassen.

Bei einem DVD-Rohling fällt eine Gebühr von 8,7 Cent an. Im Fall einer "Spindel mit 50 Rohlingen" sind das 4,35 Euro. Künftig gibt es auch einen "Aufschlag" für mobile Datenträger wie USB-Sticks und Speicherkarten. Darauf haben sich jetzt die Verwertungsgesellschaften und die Speicherhersteller geeinigt.

Die Einigung dürfte diesmal leicht gefallen sein. Pro Speicherstick/Karte müssen lediglich 10 Cent abgeführt werden, unabhängig von der Speicherkapazität. Verbraucher werden die "Gebühr" also kaum mitkriegen.

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Max Payne Chaos3 „Wie schon gesagt - ein Gesetzt ist nicht automatisch gerecht. Nur weil es diesen...“
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Wenn Du dieser Meinung bist, dann lege doch einfach Verfassungsbeschwerde ein. Schließlich steht in Art. 20, dass die BRD ein Rechtsstaat ist (Art 20. (3) GG).

Eine "Kollektiv-" oder "Doppelbestrafung" sehe ich hier beim besten Willen nicht - eine Abgabe (!) ist keine Strafe. Das UrhG wurde verfasst mit dem Ziel, auch den Urhebern von Werken eine angemessene Entschädigung für deren Nutzung zufließen zu lassen. Das sind bei Druckern und Scannern die VG Wort, bei Musikstücken eben diesbezügliche Verwertungsgesellschaften.
Wie immer bei pauschalen Abgaben (neudeutsch "Flatrate") zahlt der eine zuviel, ein anderer zuwenig. Der Aufwand, nach tatsächlicher Nutzung abzurechnen, stünde aber in keinem Verhältnis zu den Einnahmen.

Mit der gleichen Argumentation könnte man in der Tabaksteuer eine Doppelbestrafung sehen - schließlich werden Raucher auch schon mit einer kürzeren Lebenserwartung bestraft.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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