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News: Dummheit schützt vor Strafe

Vorerst keine Strafe für Tauschbörsennutzer ohne Peil

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Mann wurde vom Oldenburger Landgericht verurteilt, weil er Videos in einer Tauschbörse verbreitet hat. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Urheberrechtsverletzungen ging es diesmal um eine strafrechtliche Angelegenheit.

Der Mann wurde verurteilt, weil er sogenannte "Gewaltpornos" verbreitet hat, in Deutschland auch als "harte Pornografie" bezeichnet. Gemäß §184a StGB droht bei derlei Delikten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. "Gewaltpornografie" wird je nach Land recht unterschiedlich definiert, einen ausführlichen Artikel dazu gibt es unter anderem auf Wikipedia.

Die Ausrede des Angeklagten, er habe nicht gewusst, dass er beim Runterladen der Videodateien sie gleichzeitig auch zum Upload bereitstellt, ließ das Landgericht nicht gelten. Der Angeklagte ging erfolgreich in Berufung. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg jetzt erstmal gekippt.

Die höheren Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich allein durch die aktive Teilnahme an einer Tauschbörsen nicht ableiten lässt, dass ein Teilnehmer sich über die Funktionsweise dieser Tauschbörse im Klaren ist. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass jemand der runterlädt weiß, dass er seine "Downloads" auch gleichzeitig zum "Upload" freigibt.

Genau davon ging das Landesgericht bei seinem Urteil aus, obgleich aus Sicht des Oberlandesgerichts dazu bislang kein Erfahrungssatz existiert.

Für den "Gewaltporno-Verbreiter" ist das Einschreiten des Oberlandesgerichts allerdings keineswegs ein Freispruch. Die Sache geht nun zurück ans Oldenburger Landgericht und muss erneut verhandelt werden.

Der komplette Urteilstext kann auf Medien Internet und Recht auch im PDF-Format runtergeladen werden. Hier der Download-Link zum PDF.

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