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News: Entlarvende Pressemitteilung

Rapidshare warnt vor sich selbst

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Download-Dienste wie Rapidshare haben ein einfaches Geschäftsmodell. Sie ermöglichen es ihren Teilnehmern Daten rauf- und runterzuladen. Für schnelles Runterladen müssen Teilnehmer Kohle blechen, ein "Download-Abo" abschließen. Seit Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent von der Medienindustrie scharf überwacht werden und es bereits zig Massenabmahnungen gab, haben sich viele Tauschbörsen-Nutzer den Download-Diensten zugewandt.

Dort wird natürlich jede Menge illegales Zeugs transportiert. Die Anbieter der Dienste waschen ihre Hände in Unschuld, da sie selbst ja kein Material einstellen. Andersrum leben sie natürlich nur von Teilnehmern, die interessante Inhalte einstellen. Seit einiger Zeit geht es beim Anbieter Rapidshare rund. Angeblich wurde der Uploader eines Metallica Albums geschnappt, weil Rapidshare seine IP-Adresse an die Strafverfolgungsbehörden rausgerückt hat (siehe Pressemitteilung zur Sache veröffentlicht haben. Darin teilt das Schweizer Unternehmen mit, man würde keine Daten von Downloadern loggen, hält sich aber dennoch an die Gesetzgebung. Und die sieht nun mal vor, dass ein Auskunftsanspruch bei Rechtsverletzungen besteht, wenn ein "gewerblichen Ausmaß" vorliegt.

Trotzdem betrachtet Rapidshare Uploaden generell als "legal". Aber nur dann, wenn jemand den Upload-Dienst zum Speichern einer persönlichen Sicherungskopie nutzt. Sobald öffentlich Links auf urheberrechtlich geschützte Dateien gesetzt werden, ist das allerdings eine gewerbliche Handlung die zur Strafverfolgung berechtigt. Rapidshare Chef Bobby Chang betont:

"Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server."

Michael Nickles meint: Was für ein Gelaber. Den Rapidshare-Betreibern ist klar, dass sie von "illegalen Inhalten" leben, die Leute uploaden und dann bekannt machen. Das Downloads "noch" nicht protokolliert werden, wird Rapidshare nicht retten.

Konkret bedeutet Rapidshares Pressemitteilung Selbstmord. Jetzt sollte jedem klar sein, dass illegale Uploads protokolliert werden und Rapidshare IP-Daten an Strafverfolgungsbehörden weiterreicht.

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Olaf19 Redaktion „Rapidshare warnt vor sich selbst“
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Da scheint mir aber auch unser Gesetzgeber mit seinem "Gewerblichkeitswahn" schuld an der Misere zu sein. Heutzutage brauchst du ja schon bald einen Gewerbeschein, wenn du nur ein bisschen alten Krempel vom Dachboden für 1 € bei ebay einstellst... wenn ich solchen Schwachsinn schon lese: "Sobald öffentlich Links auf urheberrechtlich geschützte Dateien gesetzt werden, ist das allerdings eine gewerbliche Handlung" - dass ich nicht lache. Soll man für diese Verlinkungen vielleicht auch noch Gewerbesteuer zahlen?!

Mike bringt es schon ganz gut auf den Punkt: "Was für ein Gelaber...".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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