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News: Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Internet-basierte Videorecorder bleiben Grauzone

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit einiger Zeit bieten Dienstleister wie Shift.TV sogenannte internetbasierte Videorecorder an. Kunden dieser Dienste können die Aufzeichnung von TV-Sendungen bequem per Mausklick beauftragen. Die Sendungen landen dann als Videodateien im persönlichen Verzeichnis des Kunden und können dort runtergeladen und angeguckt werden.

Diese Bequemlichkeit kostet natürlich Kohle. Technisch ist die Sache eigentlich primitiv. Anbieter wie Shift.tv können unmöglich für jeden Aufnahme-Auftrag einen "eigenen Videorecorder" anwerfen. Sie zeichnen sozusagen also einfach jede TV-Sendung (inklusive Werbung) auf und speichern sie als Videodatei ab.

Kunden, die den Aufnahme-Job "programmiert" haben, kriegen dann halt diese Videodatei in ihrem "Download-Verzeichnis". Konkret genommen, archivieren die Videorecorder-Dienste also einfach einen Zeitraum des TV-Angebots und verkaufen dann die Sendungen für Kohle zum Downloaden.

Bereits 2006 hat RTL dem "Online-Videorecorder"-Anbieter Shift.tv den Krieg erklärt und ihn verklagt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das sicherlich auch andere Anbieter solcher Aufnahmedienste betreffen wird. Wie meist ist das Urteil recht schwammig und kompliziert zu interpretieren.

Prinzipiell sind Online-Videorecorder legal und illegal gleichzeitig. Es kommt darauf an, wie die Sache technisch realisiert ist. "Legal" ist es, wenn ein Kunde die Aufzeichnung selbstständig veranlasst. Das ist aus Sicht der Richter dann eine "private Nutzung". Heikel wird es, wenn der Videorecorder-Anbieter Sendungen "selbst" aufzeichnet und sie dann Kunden zum Download bereitstellt, also quasi selbst zum "Sender" wird.

Das verwirrende Urteil des Bundesgerichtshof kann hier gelesen werden: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Jetzt darf die nächsten fünf Jahre weiter hin und her gestritten werden. Das Urteil ist beliebig interpretierbar. Ich frag mich schon arg, wie die Online-Videorecorder-Anbieter es schaffen für ihren Dienst einen "legalen Dreh" zu finden.

Hier werden TV-Sendungen einmalig aufgenommen und dann für Kohle verkauft - anders geht es technisch nicht. Die können wohl kaum pro Kunde einen Rechner mit mehreren TV-Karten drinnen aufstellen.

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