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News: Bald wird jeder PC ausgeschnüffelt

Stasi 2.0 plant weitere Zerstörung der Grundrechte

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Neufassung des BKA-Gesetzes sorgte 2008 für endlose Diskussionen. Trotz heftiger Kritik wurde das Gesetz verabschiedet und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Seit dem darf das Bundeskriminalamt heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Bislang ist das aber nur im Fall enormer Gefahren wie terroristischen Anschlägen zulässig.

Das geht der Stasi 2.0 nicht weit genug. Sie strebt jetzt eine möglichst rasche Ausweitung der Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen an. Das hat zumindest der Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach jetzt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung mitgeteilt.

Die Bundesregierung will den Einsatz von Schnüffelsoftware möglichst rasch auch zur Verfolgung von Straftaten zulassen. Die Bundesjustizministerin soll bereits einen Entwurf zur dafür notwendigen Änderung der Strafprozessordnung fertig gestellt haben.

Fahnder sollen dafür auch "Quellen-TKÜ" einsetzen dürfen. Damit sind Spionage-Tools gemeint, die bei der Überwachung eines Rechners Telekommunikations-Ereignisse auf einem Rechner abgreifen können, bevor der Überwachte eine Chance hat die Daten zu verstecken. Verschlüsselte VOIP-Telefonate und Emails sollen damit nicht mehr möglich sein.

Kritik erntet Wolfgang Bosbach unter anderem von der FDP Kleinmachnow, die gerade eine Pressemitteilung zur Sache rausgelassen hat. Darin heißt es unter anderem:

"Wenn Herr Bosbach nun ankündigt, ein solches Gesetzesvorhaben könne innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, ist das ein Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte. Dieselbe Bundesregierung behauptet, sie könne in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen. Ein Gesetz zum Schutz der Bürgerrechte ist nicht möglich, ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein. Damit zeigt sich wieder einmal, dass diese Koalition nur dann groß ist, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht – und winzig bei Schutz und Achtung der Verfassung.

Michael Nickles meint: Das war zu erwarten. Erstmal musste das "Grundgerüst" durchgesetzt werden und jetzt ist ein zügiger Ausbau kein Problem mehr. Die Ausweitung der heimlichen Schnüffeleien zur Verfolgung von Straftaten, verschafft der Stasi 2.0 das universelle Recht jeden beliebigen PC-Nutzer nach Lust und Laune auszuspionieren.

Denn: der Begriff "Straftat" lässt sich im Prinzip beliebig auslegen. Und wie wir inzwischen wissen, kann ja bereits das Tauschen eines einzigen Musik-Albums ausreichen, um eine urheberrechtliche Straftat zu begehen. Und da jeder PC-Besitzer mit Internet-Zugang ein potentieller Tauschbörsen-Nutzer ist, besteht auch ausreichend Grund, jeden PC zu überwachen.

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Joerg69 neanderix „ Schlimmer: ein Großteil wird ihre eigene Verhaftung sogar noch begrüßen. Ich...“
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Für Telefon- und E-Mail-Überwachung in Kriminalsachen wäre es völlig ausreichend, den Datenfluß beim Provider abzugreifen. Wanzen auf der Festplatte sind das Ende des Volkssouveräns, der Menschenwürde, der Demokratie, des Rechtsstaats, einer von Wirtschaftsspionage geschützten freien Wirtschaft.

Wehret den Anfängen. Das deutsche Volk hat die Tendenz, sich selbst zu zerfleischen. Damals sind sie dem Hitler nachgelaufen, dafür sind sie im Schützengraben als Kanonenfutter verheizt worden. Heute droht die totale seelische und geistige Kastration. Jeder Informatiker und EDV-Genie, der Stasi 2.0 zuarbeitet, der sich für einen Intelligenzbolzen hält, wird sich später nicht herausreden können, er habe von nichts gewußt und das doch nicht gewollt.

Theo Waigel heute bei Beckmann (Zitat):

"Freiheit ist,
wenn einer tun kann,
was er tun soll."

Sehr geehrter Herr Waigel, haben Sie vielen Dank für Ihre offenen Worte.

Viele Grüße von Jörg
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