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Wie man Filesharer fängt...

gelöscht_84526 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

...und wie einfach man es sich doch macht.

Habe da mal eine interessante Seite gefunden, wo erläutert wird, wie deutsches Recht aussieht. Unter Anderem kann man da folgendes lesen:

Verstößt es nicht gegen den Datenschutz oder sonstige Rechte, wenn mein Provider meine Daten herausgibt?

Eindeutig nein. Diese Frage wurde schon oft von deutschen Gerichten entschieden (siehe hierzu nur LG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2005, Az. 631 Qs 43/05 oder LG Stuttgart, Beschluss vom 04.01.2005, Az. 13 Qs 89/04). Deutsche Gerichte haben nach absolut herrschender Auffassung entschieden, dass eine Auskunftserteilung des Providers an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörden nicht die Fragen des Datenschutzes oder des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt, sind bei Gericht jedoch unterlegen (so T-Online in dem Verfahren LG Stuttgart).


So einfach ist das. "Eindeutig nein" also, verstößt absolut nicht gegen den Datenschutz..... :-(

Hier kann man sich mal so richtig schlau machen: Klick. Hat mich sehr nachdenklich gestimmt, was man da so nachlesen kann....

Gruß
K.-H.

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hm... gelöscht_137978
hundertneunundneunzig gelöscht_84526 „Wie man Filesharer fängt...“
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Eindeutig nein! Daß die Abmahnindustrie das so sieht, heißt noch lange nicht, daß das auch alles stimmt. Sieht aus wie Propaganda und Angstmache.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/02/12/alles-klar/

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