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Wie man Filesharer fängt...

gelöscht_84526 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

...und wie einfach man es sich doch macht.

Habe da mal eine interessante Seite gefunden, wo erläutert wird, wie deutsches Recht aussieht. Unter Anderem kann man da folgendes lesen:

Verstößt es nicht gegen den Datenschutz oder sonstige Rechte, wenn mein Provider meine Daten herausgibt?

Eindeutig nein. Diese Frage wurde schon oft von deutschen Gerichten entschieden (siehe hierzu nur LG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2005, Az. 631 Qs 43/05 oder LG Stuttgart, Beschluss vom 04.01.2005, Az. 13 Qs 89/04). Deutsche Gerichte haben nach absolut herrschender Auffassung entschieden, dass eine Auskunftserteilung des Providers an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörden nicht die Fragen des Datenschutzes oder des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt, sind bei Gericht jedoch unterlegen (so T-Online in dem Verfahren LG Stuttgart).


So einfach ist das. "Eindeutig nein" also, verstößt absolut nicht gegen den Datenschutz..... :-(

Hier kann man sich mal so richtig schlau machen: Klick. Hat mich sehr nachdenklich gestimmt, was man da so nachlesen kann....

Gruß
K.-H.

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hm... gelöscht_137978
REPI gelöscht_84526 „Wie man Filesharer fängt...“
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Widerspricht dem aber nicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtes hinsichtlich Herausgabe von Vorratsdaten und dazu zähle doch sicher auch die Verbindungsdaten?

Verfassungsbeschwerden
Insgesamt zwölf Kisten mit Aktenordnern wurden am 29. Februar 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Am 31. Dezember 2007 wurde eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitete Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (§ 113a , § 113b TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Az. 1 BvR 256/08). In Verbindung mit der über 150-seitigen Beschwerdeschrift[22] wurde auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben 34.939 Beschwerdeführer einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Erfassung und Auswertung der Vollmachten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden[23]. Am 29. Februar 2008 wurden schließlich der größte Teil der Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht übergeben.[24][25] Seit Mitte März 2008 liegen alle Vollmachten dem Gericht vor.

Eine separate Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz haben FDP-Politiker rund um Burkhard Hirsch eingereicht.

Am 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der acht Erstbeschwerdeführer das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per einstweiliger Anordnung stark eingeschränkt. Zwar wurde die Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen nicht ausgesetzt, die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden ist aber nur mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und im Zusammenhang mit schweren Straftaten möglich. Bevor auf die gesammelten Vorratsdaten zugegriffen werden kann, muss ein durch Tatsachen begründeter Verdacht vorliegen, und andere Ermittlungsmöglichkeiten müssen wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Zudem soll die Bundesregierung bis zum 1. September 2008 dem BVerfG über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung berichten. Die Hauptverhandlung zur Verfassungsbeschwerde ist somit nicht vor Ende 2008 zu erwarten.[26][27]

Anfang Januar 2009 veröffentlichte die Bundesregierung eine Stellungnahme, nach der es sich bei Vorratsdatenspeicherung, bei dem erreichten Stand der Integration hinsichtlich von Hoheitsakten in der Europäischen Union um einen Gegenstand handele, der sich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes entzöge.[28]

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung


Darunter fällt doch sicher nicht der Straftatsbestand der Verletzung des Urheberrecht und somit dürften die Daten vor Gericht kein Bestand haben?

Ob sich die deutsche Rechtssprechung irgendwann mal einig ist und wichtige Grundsatzentscheidungen mit Bestand festlegen wird?

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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