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News: Wegen vollendetem Betrug verurteilt

14 Monate Knast für Abmahnanwalt Gravenreuth

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Im September 2008 wurde der bekannten Abmahnanwalt Günter Freiherr v. Gravenreuth zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt (siehe Knast für Gravenreuth). Das Berliner Kammergericht hat den Einspruch Gravenreuths gegen das Urteil jetzt abgelehnt und die Urteilsbegründung dabei auch gleich noch verschärft formuliert.

Beim ersten Urteil hatte der Anwalt seine 14 Monate Knast ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs kassiert. Jetzt sprechen die Richter von "vollendetem Betrug". Ihren Ursprung hatte die Sache im Mai 2006, als es zu Zoff zwischen Gravenreuth und der Berliner Tageszeitung taz kam. Interessenten konnten bei der taz einen Newsletter per Email abonnieren. Um sicherzustellen, dass eine Newsletter-Bestellung auch wirklich vom Inhaber der Email-Adresse erfolgt, verwendete die taz das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren.

Dabei kriegt ein Abonnent erstmal eine Rückmeldungs-Email in der er gebeten wird, seinen Abo-Auftrag zu bestätigen. So eine Nachfrage-Email erhielt Gravenreuth, der nach eigenen Angaben, kein Newsletter-Abo bei der taz angefordert hatte. Gravenreuth betrachtete die Nachfrage-Email deshalb als unerwünschte Werbung und leitete eine kostenpflichtige Abmahnung ein.

Die taz zahlte die geforderte Summe. Dennoch behauptete Gravenreuth vor Gericht, die Zahlung sei nicht bei ihm eingegangen (beziehungsweise konnte nicht eindeutig zugeordnet werden), erwirkte eine Pfändung der Domain taz.de und wollte diese versteigern. Die taz erstattete Strafanzeige und im Rahmen einer Hausdurchsuchung stellte sich raus, dass die Zahlung der Abmahnungskosten tatsächlich rechtzeitig erfolgt war. Gravenreuth versuchte seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen in dem er behauptete, der Zahlungseingang der taz sei versehentlich wegen Schlamperei in seiner Kanzlei übersehen worden.

Der Versuch war vergeblich, die Berliner Richter verurteilten Gravenreuth im September 2007 zu sechs Monaten Haft, worauf der Anwalt in Berufung ging. Im Berufungsverfahren erhöhte sich die Strafe auf 14 Monate Haft, weil Gravenreuth zwischenzeitlich bereits in einem anderen Verfahren (wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung) zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.

Aktuell ist noch unbekannt, wann der Abmahnanwalt seine Haftstrafe antreten muss.

Hintergründe: Günter Freiherr v. Gravenreuth (gebürtig Günter Werner Dörr) gilt als der Erfinder des "Massenabmahnungen". Anfang der 1990er Jahre ließ Gravenreuth fingierte Kleinanzeigen in Computerzeitungen schalten in denen er Interessenten am Tausch von Software-Raubkopien suchte.

Wer auf das Lockschreiben reagierte wurde dann abkassiert. Eine Zusammenfassung des Wirkens von Gravenreuth findet sich hier auf Wikipedia: Günter Freiherr von Gravenreuth

Michael Günther Nickles meint: Wo "Günt(h)er" draufsteht, steckt oft Bullshit drinnen. Wenn man sich das Wirken von Gravenreuth in den letzten Jahrzehnten so angeguckt, dann ist es schon recht fraglich, warum der erst jetzt in den Knast wandert beziehungsweise immer noch seine Anwaltslizenz hat. Immerhin: "den" ersten "Günt(h)er" hat es jetzt erwischt und es ist hoffentlich nicht "der" letzte.

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Viel zu wenig Conqueror
genau... gelöscht_137978
Schon vergessen Conqueror