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News: Musikindustrie feiert neuen Sieg

Filesharing-Fans droht Internetsperre

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Musikindustrie hat im Kampf gegen Tauschbörsen-Nutzer, die urheberrechtliche geschützte Musiktitel verteilen oder runterladen, einen neuen Sieg errungen. Lediglich eine "handvoll" Tage hatte es gedauert, den größten Internetanbieter in Irland (Eircom) in die Knie zu zwingen.

Zuvor hatte die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) dem Internet-Anbieter mit einer enormen Schadensersatzforderung gedroht, weil über dessen Leitungen angeblich Millionenverluste aufgrund von Musik-Raubkopien verursacht werden. Eircom hat sich darauf hin mit der Musikindustrie in einer Art und Weise geeinigt, die eine Weltpremiere ist. Erstmals droht Tauschbörsennutzern eine komplette Abschaltung des Internet-Zugangs, wenn sie beim Saugen einer Musikdatei erwischt werden.

Die "Bestrafung" läuft in drei Schritten ab. Beim ersten Vorfall kriegt der Betroffene einen Warnhinweis bezüglich seines illegalen Downloads. Im zweiten Schritt erfolgt dann eine konkrete Drohung, dass die Internet-Leitung gekappt wird. Genau das passiert dann beim dritten Vergehen. Aufgrund Eircoms "Zwangskooperation" mit der Musikindustrie ist davon auszugehen, dass bald auch weitere irische Internetanbieter folgen werden.

Aktuell steht die Einführung einer solchen "Drei-Stufen-Bestrafung" auch in Frankreich zur Diskussion. Der Bundesverband Musikindustrie feiert die "Einigung" in Irland als Etappensieg gegen "Internetpiraten" und hofft, dass sich das "Warnmodell" auch in Deutschland durchsetzen wird (siehe Internetpiraterie: Auch Irland setzt im Kampf gegen illegales Filesharing auf abgestuftes Warnmodell).

Michael Nickles meint: Das wirklich Heikle an der Sache ist, dass die Überwachung in kompletter Eigenregie der Musikindustrie durchgeführt wird. Die sammelt sozusagen die IP-Adressen der erwischten Tauschbörsen-Nutzer und meldet die dann an den Internet-Provider, damit der die "Strafaktion" starten kann.

Einen richterlichen Beschluss braucht es nicht. Hier darf jetzt wieder mal diskutiert werden, wie aussagekräftige eine IP-Adresse zur Entlarvung eines "Internet-Kriminellen" ist. Bislang gab es da durchaus schon Irrtümer.

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Coala69 Harryche „klar, wenn du eine Möhre von 1950 runterlädst, kriegst du Schelte, bei der von...“
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nicht unken - sieh mal meinen Beitrag weiter unten. Du redest von deren Goldeseln ;-)

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