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Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??

msconfig / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.

Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.

Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.


Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.

Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.

Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.


Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8

Gruss, msconfig

msconfig peterson „Zuerst sieht es mal so aus, daß Du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit...“
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Also wie gesagt, für mich im Vordergrund steht, dass es sich um eine Auktion handelt und da kann man nicht einfach hinterher sagen: "Ich bezahle aber erst in ein paar Tagen", was erfahrungsgemäss dann NOCH ein paar Tage länger dauert.

Meiner Meinung nach ist so etwas kein gutes Geschäftsgebaren, auch wenn es sich noch innerhalb der von Ebay gestzten Frist bewegt.

Natürlich kann sich jeder in asketischer Geduld üben, aber im Grunde will doch auch jeder seine Ware so bald als möglich. Die Erwartungshaltung ist da, und genauso haben Verkäufer auch eine Erwartungshaltung gegenüber den Käufern.

Wenn jemand schon so anfängt mit: "Bin im Krankenhaus, etc..", was zwar im Einzelfall tatsächlich so sein kann, aber ich würde mich dann erstmal vielmals für die Verzögerung entschuldigen und vermutlich sogar die Rückgänigmachung des Geschäfts anbieten, auch wenn ich Gesetzesmässig vielleicht im Recht wäre.

Die erste paar Male war ich da noch gelassener, und dieser Fall ist ja jetzt nicht so gravierend, aber mit der Zeit nervts.

Habe auch schon auf mehreren Mich-Seiten gelesen, dass es nicht nur mir so geht.

Hier nun meine neue Mich-Seite:

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Wichtiger Hinweis zur reibungslosen Abwicklung!


Lieber Bieter, hier zu gegebenem Anlass ein paar Worte. In letzter Zeit häufen sich Käufer, die sich ungefragt, nach abgeschlossener Auktion, eigene Zahlungsmodalitäten einräumen. "Ich bin Krank und kann nicht zur Bank, schicken Sie mir die Ware per Nachname", oder "Bin gerade in Urlaub und kann erst in X Tagen überweisen", etc., bekomme ich nach abgeschlossenen Auktionen immer öfter zu ‚hören‘.

Ich persönlich gebe mir ausnahmslos immer die grösste Mühe, die Artikel spätestens einen Werktag nach Geldeingang zu verschicken, was nicht immer ganz einfach ist.

Hingegen erwarte ich vom Käufer, dass unmittelbar, das heisst spätestens am nächsten Werktag nach der Auktion das Geld auf mein Konto angewiesen wird.

Falls der fällige Betrag nach einer Woche nicht auf meinem Konto gutgeschrieben ist, behalte ich mir vor, von der Auktion zurück zu treten und den Artikel erneut einzustellen.

Bieten Sie bitte nur, wenn Sie sich mit dieser Bedingung einverstanden erklären!

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msconfig :-)