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News: Seit sieben Jahren im Knast

UFO-Hacker hofft erneut auf Gnade

Redaktion / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche News zum "UFO-Hacker" Gary McKinnon (Übersicht hier). Aus Sicht der US-Militärbehörden ist er der "schlimmste" Hacker aller Zeiten. Er hat diverse Regierungsrechner gehackt um dort Beweise für die Existenz von UFOs zu finden.

2002 wurde McKinnon geschnappt und sitzt seit dem in Großbritannien in Haft. Und seit dem fordert die US-Regierung Garys Auslieferung um ihm in den USA den Prozess zu machen. Dem 42jährigen Hacker droht eine Haftstrafe von bis zu 70 Jahren. Angeblich hat der Hacker laut US-Militär einen Schaden in Höhe von 700.000 Dollar verursacht. Dass es McKinnon gelungen ist, große Datenmassen abzusaugen, wird allerdings bezweifelt.

Während seiner Tätigkeit war er 1997 nur mit einem 56k Modem unterwegs. Damit will er unter anderem "zwei Drittel" einer Bilddatei gesaugt haben, die angeblich ein unbekanntes Flugobjekt darstellt. 2009 hat Gary McKinnon sich immer wieder gegen seine Auslieferung in die USA gewehrt, alle "Gnadengesuche" wurden allerdings abgelehnt, seine unmittelbare Auslieferung stand mehrfach bevor.

Jetzt hat McKinnon es endlich geschafft. Das oberste britische Gericht in London hat die drohende Auslieferung erstmal gestoppt. Grund dafür ist, dass bei Gary inzwischen das "Asperger-Syndrom" diagnostiziert wurde, eine Form von Autismus. In der Hoffnung in Großbritannien statt in den USA vors Gericht zu kommen, hat McKinnon inzwischen ein komplettes Schuldgeständnis zugesagt.

Mitte Januar hat er sich wiederholt um ein Gnadengesuch beim Ex-US-Präsident George W. Bush bemüht. Jetzt hofft er auf den neuen US-Präsident Barack Obama.

Michael Nickles meint: Die USA waren zu blöd ihre Militärrechner ausreichend zu sichern. Gary hockt jetzt seit gut 7 Jahren im Knast. Das ist mehr als genug. Lasst ihn endlich raus und basta.

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nettineu Borlander „Kann es zufällig sein, daß Du die Strafmaße in DE und in den USA hier ein...“
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Wichtig ist zu unterscheiden zwischen Täter, Schwere der Tat und abschreckenden Strafmaß. Die Beteiligten, wie Rechtsanwälte und Gerichte erwirtschaften damit Ihr Einkommen (wollte verdienen nicht sagen). Grundsätzlich sollte man beim Strafmaß stets die Beweggründe für die Ausübung der Straftat berücksichtigen. In obigen Fall sehe ich garnicht verbotene Handlungen. Kommt immer darauf an, von welcher Seite man das sieht. Also, hacken ist absolut wichtig, sonst wird ja garnichts sicherer. Wenn ich das richtig verstehe, hat der Verklagte noch nichtmal einen Schaden verursacht, oder?

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