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News: Link-Verbot bleibt bestehen

Heise kämpft weiterhin um Pressefreiheit

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Heise-Verlag befindet sich seit einiger Zeit im Zoff mit mehreren Unternehmen der Musikindustrie. Hintergrund ist eine redaktionelle Berichterstattung über Kopieschutzsoftware, bei der auch das Unternehmen Slysoft aufgeführt wurde.

Slysoft stellt diverse "Kopierprodukte" her, mit denen sich beispielsweise der Kopierschutz von DVDs aushebeln lässt. Das Unternehmen hat sich seit einiger Zeit nach Antigua verzogen und befindet sich damit außerhalb der Reichweite der Justiz. Ergänzend zum redaktionellen Bericht hat Heise.de zwecks Quellenangabe einen Link auf die Webseite von Slysoft gesetzt.

Aufgrund Klage der Musikindustrie, hat das Landgericht München es dem Heise-Verlag am 23. Oktober verboten, den Link beizubehalten. Das Urteil wurde jetzt auch vom Oberlandesgericht bestätigt und die Argumente verschärft. Bisher galt für das Setzen des Links lediglich "Mitstörerhaftung", jetzt wird das als Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt.

Das Gericht begründet die Sache damit, dass Slysofts Webseite gegen das gesetzliche Verbot zur Verbreitung von Mechanismen, mit denen sich ein Kopierschutz aushebeln lässt, verstößt. Durch das Setzen des Links, habe Heise also den rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft unterstützt. Aus Sicht des Gerichts hat Heise vorsätzlich gehandelt, weil den Beitragsverfassern klar war, dass die Slysoft-Produkte illegal sind.

Argumente bezüglich Pressefreiheit ließ das Gericht nicht gelten. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und eine Revision ist möglich. Heise will mit der Sache jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Quelle: heise.de

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burhan Redaktion „Heise kämpft weiterhin um Pressefreiheit“
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Durch das Setzen des Links, habe Heise also den rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft unterstützt.

Es kommt wohl nur darauf an, ob der Internetauftritt in dem Staat, wo der Websiteinhaber wohnt rechtswidrig ist. Das scheint in Antigua nicht so zu sein. Warum sollen die sich dort auch nach deutschem Recht richten? Richten wir uns hier nach deren Recht? Dort ist die Software legal und das reicht. Mein Kumpel in Florida hat sich auch grade eine neue Smith&Wesson gekauft, weil es dort legal ist.

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