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News: Telekom-Skandal wird immer bizarrer

Tobias Huch: die Verarschung geht weiter

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Fall Tobias Huch beweist erneut: ehrliche Zeugen, die in Deutschland mit der Justiz kooperieren, werden gnadenlos verarscht. Anfang Oktober sorgte der Erotik-Unternehmer für Schlagzeilen, als er mitteilte, die 17 Millionen geklauten Kundendaten seien seit 2006 in seinen Händen.

Gleichzeitig informierte Huch, er habe dies der Telekom damals sofort mitgeteilt, aber die reagierte nicht. Mitte Oktober reagierte die Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung bei Huch und beschlagnahmte seine Rechner (siehe Tobias Huch für Ehrlichkeit verarscht).

Die Staatsanwaltschaft versicherte dem Anwalt von Huch, man werde die beschlagnahmten Rechner binnen drei Tagen zurückgeben. Das ist bis heute nicht passiert. Laut Tobias Huch ist für seine Firma durch die Beschlagnahmung der Rechner bislang ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden, weil dadurch die Fortsetzung einiger Projekte behindert wurde.

Jetzt kommt's noch dicker. Am 24. Oktober wurde laut Gulli.com ein freiberuflicher Mitarbeiter von Huch von der Justiz in die Mangel genommen: Hausdurchsuchung, sichern sämtlicher Daten und Verhör. Für die Aktion gingen angeblich gut 4,5 Stunden drauf. Immerhin wurden in diesem Fall nicht auch die Computer beschlagnahmt.

Besonders bizarr an der Weiterentwicklung des Skandals: angeblich wurde der freie Mitarbeiter kurz vor der Hausdurchsuchung von einem anonymen Mitarbeiter der Deutschen Telekom gewarnt. Die Redaktion von Gulli.com berichtet zudem, dass sie mit dem Mitarbeiter telefoniert hat und beim Gespräch außergewöhnlich viele technische Störungen auftreten.

Es ist daher davon auszugehen, dass eine telefonische Überwachung stattfindet. Ein großes Fragezeichen das immer noch im Raum steht ist, warum sich die Staatsanwaltschaft Bonn nicht bereits 2006 engagierte, als Huch darum bat. Bislang weigert sich die Staatsanwaltschaft zu dieser Schlamperei Stellung zu nehmen.

Begründung: "ermittlungstaktische Gründe" (siehe taz.de).

Quelle: Gulli.com

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buechner08 Olaf19 „Hat man als Betroffener in solchen Fällen eigentlich Anspruch auf angemessenen...“
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Hat man als Betroffener in solchen Fällen eigentlich Anspruch auf angemessenen(!) Schadenersatz

Nööö!!!

oder bleibt Herr Huch jetzt auf seiner 5-stelligen Summe sitzen?

Jep!!!

Gruß
Frank
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