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UMTS Stick nicht zustellbar...

LuckyCrash / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

was haltet ihr von folgendem Missgeschick:

eine Bekannte hat bei 02 ein Angebot bezüglich eines UMTS-Sticks angenommen. Vor etwa 12 Tagen sollte der Stick an ihre Wohnungsadresse zugestellt werden, was mißlang, weil sie berufstätig ist und erst abends ab 18Uhr zu Hause ist. Sie erteilete einem Nachbar Vollmacht, den Stick entgegenzunehmen, der Paketdienst (H.....) kam das 2. Mal zum Nachbarn und verweigerte die Zustellung mit dem Hinweis:

Aufgrund der vom Versender festgelegten Lieferbedingungen mit
Identservice ist die Zustellung der Sendung ausschließlich an die im Auftrag genannte Person gegen Vorlage des Ausweises
( deutscher Personalausweis oder internationaler Reisepass) vorzunehmen. Auch eine Selbstabholung an der Niederlassung ist ausschließlich durch den Originalempfänger möglich.
Eine Umleitung in einen unserer Paketshops oder einen Nachbar auch mit Vollmacht ist leider nicht möglich.

Der Kundenservice von O2 veranlasste, dass der Stick nun vom Paketdienst an ihren Arbeitsplatz zugestellt wurde, damit sie ihn persönlich entegennehmen könnte. Der Fahrer verweigerte jedoch erneut die Zustellung, da die Nummer ihres Personalausweises nicht mit der gespeicherten Nummer in seinem Gerät übereinstimmte. Ein Prüfung hat nun ergeben, dass die Personalausweisnummer im Scan-Gerät des Paketdienstes falsch eingegeben wurde und jedoch aus Sicherheitsgründen scheinbar nicht zu korrigieren ist... und somit ist lt. Kundenservice der Stick momentan nicht zustellbar!

Ist das jetzt ein übertriebener Sicherheitswahnsinn oder hat die Vorgehensweise des Paketdienstes seine Berechtigung?

Ich würde mich mit Ihnen gerne geistig duellieren...aber ich sehe, Sie sind unbewaffnet.
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LuckyCrash maestro0812 „ Vermutlich nicht aus Sicherheitsgründen, sondern weil die Software Änderungen...“
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Buhaaa, mir kommt es auch so vor, wie wenn sich der Paketdienst mit polizeilichen Befugnissen wie Ausweiskontrolle und Verweigerung der vertraglich festgelegten Auslieferung eines Paketes ausgestattet sieht. Die im Auftrag genannte Person hat sich beim Zusteller persönlich durch einen gültigen Personalausweis ausgewiesen und hat das Paket, auf das sie nun schon wochenlang wartet, trotzdem nicht erhalten. Die Argumentation des Paketdienstes: "Vorschrift ist eben Vorschrift" wird hier zur nicht hinnehmbaren Bevormundung missbraucht... mittlerweile hat sich O2 dazu bereit erklärt, dass der USB-Stick in einem ansässigen O2-Laden abgeholt werden kann. Das Ganze kommt mir aber trotzdem als makaberer Vorschriften-Witz in der Dienstleistungswüste Deutschland vor!

Ich würde mich mit Ihnen gerne geistig duellieren...aber ich sehe, Sie sind unbewaffnet.
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