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UMTS Stick nicht zustellbar...

LuckyCrash / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

was haltet ihr von folgendem Missgeschick:

eine Bekannte hat bei 02 ein Angebot bezüglich eines UMTS-Sticks angenommen. Vor etwa 12 Tagen sollte der Stick an ihre Wohnungsadresse zugestellt werden, was mißlang, weil sie berufstätig ist und erst abends ab 18Uhr zu Hause ist. Sie erteilete einem Nachbar Vollmacht, den Stick entgegenzunehmen, der Paketdienst (H.....) kam das 2. Mal zum Nachbarn und verweigerte die Zustellung mit dem Hinweis:

Aufgrund der vom Versender festgelegten Lieferbedingungen mit
Identservice ist die Zustellung der Sendung ausschließlich an die im Auftrag genannte Person gegen Vorlage des Ausweises
( deutscher Personalausweis oder internationaler Reisepass) vorzunehmen. Auch eine Selbstabholung an der Niederlassung ist ausschließlich durch den Originalempfänger möglich.
Eine Umleitung in einen unserer Paketshops oder einen Nachbar auch mit Vollmacht ist leider nicht möglich.

Der Kundenservice von O2 veranlasste, dass der Stick nun vom Paketdienst an ihren Arbeitsplatz zugestellt wurde, damit sie ihn persönlich entegennehmen könnte. Der Fahrer verweigerte jedoch erneut die Zustellung, da die Nummer ihres Personalausweises nicht mit der gespeicherten Nummer in seinem Gerät übereinstimmte. Ein Prüfung hat nun ergeben, dass die Personalausweisnummer im Scan-Gerät des Paketdienstes falsch eingegeben wurde und jedoch aus Sicherheitsgründen scheinbar nicht zu korrigieren ist... und somit ist lt. Kundenservice der Stick momentan nicht zustellbar!

Ist das jetzt ein übertriebener Sicherheitswahnsinn oder hat die Vorgehensweise des Paketdienstes seine Berechtigung?

Ich würde mich mit Ihnen gerne geistig duellieren...aber ich sehe, Sie sind unbewaffnet.
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Pumbo LuckyCrash „UMTS Stick nicht zustellbar...“
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In Zeiten der internationalen Terrorismusbekämpfung mit Bodyscannern oder flächendeckenden Gepäckröntgen durch den !Zoll! (nicht etwa BGS) etc. ist das, da das Böse schließlich stets immer und überall lauert, fraglos notwendig. Stell Dir mal vor, Deine Bekannte ist ein Al Quaida-Schläfer, erschleicht sich den Stick und setzt ihn dann als Schlagwaffe bei einer Flugzeugentführung ein - na, da würde ich dich gerne mal hören.

Ich denke, an Stelle des HERMES-Fahrers hätte ich sie gleich bis zur Festsellung der korrekten Personalien vorläufig erschossen. Vorsicht ist cshleißlich die Mutter der Porzellankiste, oder?

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buechner08 Pumbo „In Zeiten der internationalen Terrorismusbekämpfung mit Bodyscannern oder...“
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Ich bekenne, dass der Beitrag mir gefällt!

USB-sticks als gefährliche Schlagwaffen waren mir selbst noch nicht eingefallen!
*Neid*

In welcher staatlichen Liste landen Pumbo und ich jetzt?

Gruß
Frank

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Pumbo buechner08 „Ich bekenne, dass der Beitrag mir gefällt! USB-sticks als gefährliche...“
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Liste?

Lächerlich!

Ist doch was für Weicheier und nicht so schwere Kaliber, wie uns.
Du meinst wohl eher Internierungslager -'tschuldigung- meinte natürlich Karibischen Wellnespark des YMC(I)A

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buechner08 Pumbo „Liste? Lächerlich! Ist doch was für Weicheier und nicht so schwere Kaliber,...“
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*SRY*

Du hast natürlich Recht!

Zum Glück haben wir beide noch das Wort "Guantanamo" vermieden, nach dem die Suchrobots von Herrn SSchäuble das Internet abgrasen. "Karibischer Wellnesspark" trifft es natürlich viel besser....

Moment, da hämmern irgendwelche Leute an den Türen herum...........

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TAsitO buechner08 „Ich bekenne, dass der Beitrag mir gefällt! USB-sticks als gefährliche...“
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Die sind wirklich als Stoßwaffe einsetzbar ~~
nur gewusst Wie !

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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maestro0812 LuckyCrash „UMTS Stick nicht zustellbar...“
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und jedoch aus Sicherheitsgründen scheinbar nicht zu korrigieren ist...
Vermutlich nicht aus Sicherheitsgründen, sondern weil die Software Änderungen dieser Nummer nicht vorgesehen hat, also schlampig programmiert.
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LuckyCrash maestro0812 „ Vermutlich nicht aus Sicherheitsgründen, sondern weil die Software Änderungen...“
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Buhaaa, mir kommt es auch so vor, wie wenn sich der Paketdienst mit polizeilichen Befugnissen wie Ausweiskontrolle und Verweigerung der vertraglich festgelegten Auslieferung eines Paketes ausgestattet sieht. Die im Auftrag genannte Person hat sich beim Zusteller persönlich durch einen gültigen Personalausweis ausgewiesen und hat das Paket, auf das sie nun schon wochenlang wartet, trotzdem nicht erhalten. Die Argumentation des Paketdienstes: "Vorschrift ist eben Vorschrift" wird hier zur nicht hinnehmbaren Bevormundung missbraucht... mittlerweile hat sich O2 dazu bereit erklärt, dass der USB-Stick in einem ansässigen O2-Laden abgeholt werden kann. Das Ganze kommt mir aber trotzdem als makaberer Vorschriften-Witz in der Dienstleistungswüste Deutschland vor!

Ich würde mich mit Ihnen gerne geistig duellieren...aber ich sehe, Sie sind unbewaffnet.
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