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News: Wer blecht für Stasi 2.0?

Vorratsdatenspeicherung scheitert an Kosten

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Trotz enormer Proteste wurde trat das Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung am 1. Januar 2008 in Kraft. Seit dem sind Telekommunikations-Anbieter dazu gezwungen, den Datenverkehr ihrer Kundschaft zu protokollieren. Die Daten müssen jeweils sechs Monate protokolliert werden, damit im Fall von Strafverfolgungen auf sie zurückgegriffen werden kann.

Zumindest praktisch. Theoretisch haben die Telekommunikations-Anbieter noch bis zum 1. Januar 2009 ihre Technik für die Protokollierung klar zu machen - erst dann ist mit hohen Busgeld-Strafen zu rechnen. Das Speichern von Daten auf Vorrat kostet logischerweise Kohle - Rechner müssen angeschafft und gewartet werden.

Der Telekommunikations-Anbieter BT Deutschland (British Telekom) hat deshalb geklagt. Aus Sicht des Unternehmens ist es verfassungswidrig, dass ein Unternehmen in Technik investieren muss, um Überwachungs-Vorhaben des Staates nachzukommen. BT Deutschland bezifferte die einmaligen Anschaffungskosten für Überwachungstechnik auf mindestens 720.000 Euro, hinzu kommen jährlich 420.000 für Betrieb und Wartung.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt geurteilt und gab BT Deutschland recht. Somit muss die deutsche Tochter der British Telekom erst mal keine Daten protokollieren. Der Bundesregierung bleibt jetzt allerdings noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Michael Nickles meint: Es bestehen gute Chancen, dass auch das Oberverwaltungsgericht die Sache so sehen wird, dass Unternehmen nicht dazu gezwungen werden können, Kosten für Überwachungsmechanismen des Staates zu tragen.

Aus meiner Sicht lässt sich das Problem simpel lösen. Und zwar durch Einführung eines "Anti-Terror"-Steuerzuschlags. Dann blechen die Steuerzahler ihre Überwachung einfach selbst.

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