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News: Rapidshare haftet für seine Kunden

Neues Urteil zu Download-Diensten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Jagd der Medienindustrie auf Urheberrechts-Verletzer spielt sich vor allem in Tauschbörsen wie Emule ab. Dort lassen sich "Kriminelle" leicht verfolgen, weil sie meist beim Downloaden auch gleichzeitig Uploaden und dabei über ihre IP ermittelt werden können.

Drum hat längst die Flucht zu alternativen Daten-Tauschsystemen wie das Usenet und Download-Diensten begonnen. Die Usenet-Anbieter konnten sich bislang gegen Angriff der Medienindustrie wehren. Ihr Argument: aufgrund der enormen Datenmasse die im Usenet bewegt wird, ist eine Protokollierung und Filterung praktisch unmöglich.

Dieses Argument könnte allerdings bald zerbrechen. Das Hamburger Oberlandesgericht hat jetzt ein erstes Urteil in Sachen Download-Diensten gefällt. Konkret geht es dabei um den Schweizer Download-Service Rapidshare. Gemäß Urteil ist Rapidshare für fremde Urheberrechtsverletzungen voll haftbar.

Generell haften Download-Dienstleister wie Rapidshare erst dann, wenn sie über eine Rechtsverletzung informiert werden. Dann müssen sie allerdings dafür sorgen, dass diese Rechtsverletzung auch künftig nicht mehr vorkommt.

Sie müssen also für entsprechende Dateien einen Filter einrichtet. Das ist schwierig, weil sich mit solchen Filtern nur 100prozentig identische Dateien filtern lassen. Rapidshare bleibt damit eigentlich nur die Möglichkeit, sämtliche IP-Adressen von Downloadern und Uploadern zu protokollieren, um die Folgen von Rechtsverstöße auf deren Verursacher abwälzen zu können.

Quelle: dr-bahr.com

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