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Genealogie

Hajo17 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich bin "reingefallen".als wir uns im kleinen Kreis einmal fragten, woher der Name meiner Frau kommt, stieß ich bei Google auf >Genealogie<. Klickte ein paar mal herum und bekam nach einigen Wochen eine Rechnung über € 60.- Da ich keine Leistung erhalten hatte bezahlte ich nicht. Eine Zeit später kam eine Mahnung, erhöht um € 5.- Mahngebühr. Ich habe das mittels Einschreiben und Begründungen ( von der VBZ ) abgelehnt. Einschreiben wurde bestätigt. Wieder einige Zeit später bekam ich Post von einem Rechtsanwaltsbüro, Katja Günther, München, in dem mir ein Gerichts-Verfahren angedroht wurde und ein offener Betrag von € 104.- ausgewiesen wurde. Es wurde sogar die IP-Nr. angegeben, mit der ich den Erstkontakt zur >Genealogie< herstellte. Ich habe darauf nur mit dem Verweis auf mein Einschreiben geantwortet. Seither keine weitere Post ( 04.09.2008. ) Heute lese ich in der Computerbild ( 21/2008, S.6 : "Immer dreister" ), daß die RA Katja Günther schon einiges andere am Stecken hat. Dies zur Info und "Abschreckung". Was kann ich in dieser Sache noch tun?
Gruß aus dem Taunus
H.-J. Möller

Borlander dein.nachbar „@olaf Was spricht denn konkret dagegen? naja, es kann manchmal sehr ungünstig...“
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Wie bereits aufgeführt: Bei Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides (das bekommt man mit, wenn sowas zugestellt wird!) muß fristgerecht wiedersprochen werden. Sonst erlangt der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel und der Gerichtsvollzieher kommt irgendwann zu Besuch...

Mahnungen und Inkassobriefe haben keine konkreten Rechtsfolgen.

@olaf dein.nachbar
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