Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.
Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.
Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))
Gruß
K.-H.
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Halt uns auf dem Laufendem.
Ich werde mir Mühe geben. Wer weiß, wie lange man mich läßt ;-)?
Gruß
Frank
Ich werde mir Mühe geben. Wer weiß, wie lange man mich läßt ;-)?
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Frank