Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.
Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.
Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))
Gruß
K.-H.
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Hallo,
bin selber bei diesen Klägern!
Nur sollte man noch nicht zu früh rumjubeln, sondern sich eben diese deutsche Gerichtsbarkeit und die Bedeutung der einzelnen Stufen vor Augen führen.
Gruß
Frank