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TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))

Gruß
K.-H.

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buechner08 st.lu „Hallo, den Heise Artikel nicht gelesen! Ein Verwaltungsgericht hat das...“
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Hallo,

bin selber bei diesen Klägern!
Nur sollte man noch nicht zu früh rumjubeln, sondern sich eben diese deutsche Gerichtsbarkeit und die Bedeutung der einzelnen Stufen vor Augen führen.

Gruß
Frank

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