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Bin ich jetzt im Besitz einer gültigen Lizenz??

kds / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe heute ein Dell PC-Gehäuse bekommen, welches ich vor ein paar Tagen bei Ebay ersteigert hatte.

Darauf prangt, also wirklich gut sichtbar auf der Oberseite des Gehäuses, ein Win-XP-Pro Produkt-Key-Aufkleber.

Heisst das, dass ich jetzt im Besitz einer gütligen Lizenz bin?

Habe zwar gerade Vista (sonst win xp pro) auf der Platte, aber eine weitere Lizenz kann man ja vielleicht noch gebrauchen.

Kann/Darf ich damit überhaupt etwas anfangen?

kds (:

@Lunix + kds Olaf19
"Nachweispflicht" Olaf19
Das sollte gehen! Olaf19
dl7awl kds „Bin ich jetzt im Besitz einer gültigen Lizenz??“
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Wenn das Label nur "zufällig" da klebte, evtl. nur "vergessen" wurde, und nicht explizit Verkaufsgegenstand war, würde ich den rechtsgültigen Erwerb einer Windows-Lizenz eher verneinen.

Wie ist das, wenn man eine Hose kauft, und in der Tasche befindet sich ein vergessener 500-Euro-Schein des Vorbesitzers? Ist man dann rechtmäßiger Eigentümer des Geldes? Meines Erachtens nein. Man hat es zwar nicht geklaut, aber gefunden und müsste es "von Rechts wegen" zurückgeben. Man hätte einen handfesten Anspruch auf Finderlohn, aber Einbehalt wäre sowas wie Veruntreuung.

Lässt sich das auf Deinen Fall übertragen? Keine Ahnung.

Lassen wir mal außen vor, dass für Lizenzen teilweise besondere Regeln gelten (z.B. Weiterverkaufsverbot bei mit Hardware gebundelten Lizenzen), deren Rechtmäßigkeit aber ebenfalls umstritten ist, dann sagt mit mein Rechtsempfinden etwa folgendes:

Wäre der Aufkleber explizit mitverkauft worden, dann wüsste der Verkäufer um den "Eigentumsübergang" der Lizenz und hätte es zu verantworten, wenn er seine Windows-Kopie dann trotzdem weiter (illegal) nutzt.

So aber fehlt jeder Hintergrund, aufgrund dessen Du gutgläubig von einem rechtsgültigen Erwerb der Lizenz ausgehen darfst.

Vielleicht solltest Du den Verkäufer auf den "gefundenen" Lizenznachweis aufmerksam machen und Finderlohnanspruch geltend machen... Wenn er dann auf eine Rückgabe verzichtet, kannst Du Dich jedenfalls auf eine bewusste und gewollte Eigentumsüberlassung berufen... ;-)

Gruß, Manfred (IANAL!)

Finderlohn Ger@ld
Können ja, dürfen nein! dl7awl