Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.815 Beiträge

News: Schlachtsaison eröffnet

Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Am Montag den 1. September 2008 trat das neue Urheberrecht in Kraft (siehe News Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Der umstrittene Gesetzesentwurf soll Rechteinhaber stärken und gleichzeitig "Kleinstverbrecher" vor horrenden Abmahnungsforderungen schützen.

Seit 1. September dürfen die Abmahnungskosten bei Urheberrechtsverletzungen im nicht-gewerblichen höchstens 100 Euro betragen. Das Problem: es ist nicht klar definiert, ab wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt. Diese Entscheidung liegt in den Händen der Richter.

Und die haben jetzt entschieden. Auslöser war die Frankfurter Firma DigiProtect, die im Auftrag der Medienindustrie "Tauschbörsen-Verbrecher" jagt.

Der Slogan dieser Firma lautet "Turn Piracy into Profit". Erst kürzlich geriet DigiProtect aufgrund eines Deals mit dem US-Pornohersteller Evil Angels in die Schlagzeilen. Dabei hat DigiProtect sich das Recht erworben, dessen Pornofilme in Tauschbörsen anzubieten, also sogenannte "Honigtöpfe" aufzustellen. Tauschbörsennutzer die einen von DigiProtect eingestellten Pornofilm saugen werden geloggt und dann per Abmahnung abkassiert.

Selbsterklärend, dass DigiProtect natürlich besondere Angst hat, das Abmahngeschäft könne durch das neue Urheberrecht versaut werden. Entsprechend schnell wurde abgechekt, ab wann Gerichte eine Urheberrechtsverletzung als gewerblich einstufen und damit teuer abmahnbar und leicht verfolgbar machen.

Die Landgerichte Köln und Düsseldorf haben jetzt in zwei Fällen das gleiche "Urteil" gefällt: bereits das Bereitstellen eines einzigen Musik-Albums reicht aus um als "gewerblich" betrachtet zu werden.

In einer aktuellen Pressemitteilung feiert DigiProtect die Entscheidung der Landgerichte in Köln und Düsseldorf. Endlich könne man "Tauschbörsennutzer" noch schneller und einfacher schnappen. DigiProtect hat angekündigt, ab sofort auch alle Internet-Provider stärker ins Visier zu nehmen, die sich bislang aus Datenschutzgründen geweigert haben, die IP-Adressen vermutlicher "Straftäter" rauszurücken. Die Pressemitteilung von DigiProtect findet sich hier

Michael Nickles meint: Amen. Jetzt wissen wir, was das neue Urheberrecht uns bringt. Ab sofort wird jeder auf die Schlachtbank geführt und kann mit hohen Abmahnkosten abkassiert werden. Die Idee, dass "Bagatell"-Fälle nur mit 100 Euro abgemahnt werden dürfen, ist verpufft.

Auch die Idee, dass Staatsanwaltschaften, die von Abmahnkanzleien überschwemmt werden, entlastet werden, ist gescheitert. Dafür werden jetzt die Richter direkt mit jedem noch so kleinen Delikt belangt.

Die brisanteste Tatsache die offen bleibt, ist allerdings diese: Wer Minderjährigen Zugang zu Pornos verschafft, macht sich strafbar. Genau das tut die Firma DigiProtect, wenn sie die "Werke" von Evil Angels als Honigtöpfe in Tauschbörsen bereitstellt. Das scheint die Justiz allerdings einen Dreck zu scheren.

bei Antwort benachrichtigen
Richtigstellung steto123
Die sterben im Iran? Wicky79
@Data Junkey.. eidannemo
Coala69 Redaktion „Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte“
Optionen

die Frage ist, ob es sich um ein öffentliches Interesse handelt (also der Staatsanwalt eingreifen muß sobald er davon Kenntnis erhält) oder um eine Straftat die angezeigt werden muß.
Im zweiten Fall könnte jeder der den Film gesaugt und verklagt wird die Fa. DigiProtect anzeigen, daß ein minderjähriges Kind in der Familie denn Film runtergezogen hat.

außerdem würde mich mal die Stellungnahme von höheren Juristen interessieren zum Punkt:
Verführung zu einer Straftat - Etwas anderes ist das Bereitstellen ja nicht

und noch was - es waren 2 Landgerichte - also nicht das letztendgültige

bei Antwort benachrichtigen