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News: Vergreistes Datenschutzrecht

Verbraucherzentrale kämpft gegen Datenhandel

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Es klingt fast wie ein Witz: das deutsche Datenschutzrecht ist bereits 30 Jahre alt. Im Hinblick auf den aktuellen Datenschutzgau (siehe News Callcenter können Konten plündern) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) endlich eine Anpassung des Datenschutzrechts an das Zeitalter der Informationstechnologie.

vzbz-Vorstand Gerd Billen: "Datenmissbrauch muss endlich wirksam unterbunden werden und Geschäfte, die durch unerlaubte Anrufe angebahnt wurden, unwirksam sein". Die Datensammelwut müsse eingeschränkt, der Datenhandel erschwert und Kontrollen und Sanktionen verschärft werden. Ohne schriftliche Bestätigung müssten am Telefon abgeschlossene Verträge unwirksam sein. Eine Ausweitung der Widerrufsmöglichkeiten reiche hier nicht aus. Billen: "Der Missbrauch wird erst dann aufhören, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt."

Der Skandal um die aufgetauchten Bankdaten und die unerlaubten Abbuchungen ist nur ein Problem. Auch RFID-Chips, Scoring-Verfahren, die Spionagefälle bei Lidl und der Telekom oder der Datenklau im Internet schüren die Sorge der Verbraucher vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Laut Eurobarometer vom Februar 2008 haben 86 Prozent der deutschen Verbraucher kein Vertrauen in die Praxis des Datenschutzes.

"Zu Recht muss man mit Blick auf den aktuellen Skandal sagen", so Gerd Billen. Durch fehlende rechtliche Schranken und ein Mangel an Kontrollen und Sanktionen werde die Abzocke der Verbraucher forciert. Der Datenschutz dürfe nicht weiter den Gerichten oder der Zivilcourage von Banken-Insidern überlassen werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher:p> - Ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Bürger bzw. Kunden.

- Klare Regeln für Einwilligungserklärungen: Ein obligatorisches ‚Opt-In' bei Datenweitergabeklauseln. Die Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken darf durch eine Voreinstellung (Opt-Out) kein Automatismus sein. Die Betroffenen sind vor einer Zustimmung konkret zu informieren, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.

- Die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde.

- Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken und auszuweiten, um auch datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.

- Die Einführung eines freiwilligen Datenaudits. Für Branchen, die mit Daten handeln, bedarf es eines obligatorischen Audits.

- Eine Sorgfalts- und Berichtspflicht der Banken: Werden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssen die Banken die Staatsanwaltschaft informieren.

- Eine institutionalisierte Vernetzung der Strafverfolgung und der Gewerbeaufsicht. Die Gewerbezulassung muss sicherstellen, dass den immer wieder mit der gleichen "Masche" oder mit ähnlich unlauteren Wettbewerbshandlungen auftretenden Unternehmen eine Gewerbezulassung entzogen wird.

- Ein schärferer Sanktionsrahmen: Bußgelder müssen erhöht und Wiederholungstäter europaweit von der Einreichung von Lastschriften ausgeschlossen werden.

- Die Umsetzung der Charta digitaler Verbraucherrechte

Quelle: Pressemitteilung

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