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News: GEZ kriegt endlich Contra

Keine Gebühren für Kanzlei

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Erst Mitte Juli erklärte das Verwaltungsgericht Braunschweig, das für in einer Privatwohnung ausnahmslos beruflich genutzte PCs keine zusätzliche Rundfunkgebühr erhoben werden darf (siehe News Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig.

Jetzt gibt es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das noch weiter geht. Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten.

Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherche­arbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf Rechtsprechungs­Datenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen.

Gleichwohl verlangte die GEZ Rund­funkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.

Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung.

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde.

Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.

Quelle: Pressemitteilung

Crazy Eye Olaf19 „Grüß dich Andreas, den Vergleich mit den Müllgebühren finde ich durchaus...“
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Besonders lustig ist immer die Argumentation "was regen sich die Privatleute so auf die zahlen doch sowieso, weil die alle Fernsehen haben - und die winzige Minderheit die kein Fernsehen hat, kann man ja eh wie Kekskrümel unter den Tisch fallen lassn" - ja toll! Ich frage mich dann nur immer, wieso mit solcher Vehemenz versucht wird, denen dann auch noch das Geld aus der Tasche zu ziehen, wenn deren Zahl eh vernachlässigbar ist.

Lustig war diese Argumentation auch, da oftmals noch zusätzlich gesagt wurde das Firmen nicht das ziel dieser Aktion waren/sind :)

Restlos begeistert wäre ich immer noch nicht, da ich nach wie vor der Meinung bin, dass Rundfunk und Fernsehen das "Privatvergnügen" jedes einzelnen sind und keineswegs mit wirklich wichtiger Infrastruktur zu tun haben - aber nun gut.

Sehe ich ähnlich insbesondere wenn ich schaue was aktuell draus gemacht wird, wenn sie mit den Geld Informationen senden würden die ohne Förderung kaum den Weg ins Fernsehen bekommen würden trotzdem aber eine bedeutung fürs Land hat(als beispiel nehme ich mal Bundestagssitzungen, die es zwar abundzu auf Phoenix gibt die man aber eigl. nur mit Satelit empfängt, als kabel(analog?) oder antennen Kunde bekommst du nur eine Art Staatliches Premiere mit weniger dokumentationen)

Multimedia am PC Olaf19