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Hasimaus.de--->grrrr....

THX Ultra II / 120 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
folgendes Problem:

Mein Neffe, leider schon volljährig, hat sich gestern auf www.hasimaus.de verirrt!
Auf der Seite hat er dann einen Nick, eine Mailaddi sowie ein Geburtsdatum angegeben.
Um sich einloggen zu können, hat er das Feld mit den kleingeschriebenen AGB´s etc. markiert.
Nun konnte er sich einloggen.

Einige Stunden später bekam meine Schwester von denen eine Rechnung in Höhe von 59€ per Mail zugeschickt!
Hier die Rechnung:


Datum : 19.06.2008
Rechnung vom : 19.06.2008
Verwendungszweck: ******


R E C H N U N G für 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de


Sehr geehrter Kunde!

hiermit bekommen Sie ihre Rechnung für den Kauf
des 48 Stunden Webcam Show Zuganges von Hasimaus.de .


Sie haben erworben:
________________________________________________________________________

Leistung: (1x) 48 Stunden Webcam Show Zugang Hasimaus.de Nr. ****
Benutzer: ******
Passwort: ******

Betrag netto: 49.58
zzgl. 19 % MwSt.: 9.42 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59.00 Euro


Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59.00,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:


Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: ******
BLZ: ******
Institut: *****
Verwendungszweck: *****

Sie haben diesen 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de per E-Mail am:
19.06.2008 um 14:10:15 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer ********** , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers ******** wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.

Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Meine Webcam starten ", kaufen Sie einen 48 Stunden Webcam Show Zugang
bei Hasimaus.de. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die Webcam Show kostet 59 Euro incl. Mwst. (Hinweis über der Webcam und in den AGB´s auf Hasimaus.de)

Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
hasimaus.de sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.



W i c h t i g e r H i n w e i s:

Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig von Fakern mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung der Webcam Show gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.

Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.


Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Payball Payment GmbH
Mielestrasse 2
14542 Werder/Havel

Payball Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam HRB 18255 P
USt.-ID: DE231295379
E-Mail:info@emailpay.de
Tel: +49 (0)3327 - ********
Fax: +49 (0)3327 - ********


Wir haben dann in den AGB´s nachgeschaut und dem sofort per Musterbrief, den ich mir von einer Seite der Verbraucherzentralen besorgt habe, widerrufen.

Kurze Zeit später bekam meine Schwester eine Mail zurück in der steht, das das Angebot bereits genutzt wurde und somit nicht mehr widerrufen werden kann!

Hier deren Antwort:


Sehr geehrte Damen und Herren,


Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen, da Sie die Leistung schon in Anspruch genommen haben.

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Sie haben nach der Anmeldung das 48 Stunden Passwort angezeigt bekommen (19.06.2008 14:10:15) und können ab sofort diesen Zugang innerhalb von 2 Tagen am Stück nutzen.
Damit haben wir unsere Dienstleistung erfüllt und das Widerrufsrecht ist damit erloschen.

Eine bereits erfüllte Leistung kann nicht zurück erstattet werden, da es sich um keine Ware handelt, sondern lediglich um eine Dienstleistung.
(Siehe auch BGB oder fragen Sie dazu ihren Anwalt)

Da Sie nachweislich am 19.06.2008 14:10:15 Uhr den privaten Bereich von Hasimaus.de betreten haben ,
wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch nicht wieder zurückerstattet werden.

Dieses wird Ihnen Ihr Anwalt ebenfalls bestätigen.

Sie haben das Widerrufsrecht bei der Anmeldung durch setzen des Häkchens akzeptiert. ( 19.06.2008 14:10:15 Uhr )

Unsere Forderung gegen Sie bleibt daher weiterhin bestehen.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.) auf folgendes Konto:

Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: *********
BLZ: *********
Institut: ********
Verwendungszweck: ******


Dem wurde jetzt ein zweites Mal widerrufen, es kam lediglich das selbe Schreiben zurück.
Letzten Endes ist uns die Möglichkeit etwas zu widerrufen gar nicht gegeben!
Sobald man eingeloggt ist, sprich "Auf meine Webcam klicken", wird das Angebot nach deren Aussagen bereits genutzt und das Widerrufsrecht soll schon erloschen sein???

Was soll widerrufen werden können, was gar nicht ge- bzw. benutzt wurde?
Finde ich rechtlich äusserst bedenklich!

Wäre der Firmensitz irgendwo in der Südsee, wäre mir das sche**s egal und würde mich nicht weiter darum kümmern!
Nur ist deren Sitz hier in Deutschland und die wissen doch auch was legal ist und was nicht!
In meinen Augen ist das sittenwidrig und deshalb frage ich hier nach, wie sich meine Schwester bzw. Neffe am besten verhalten soll?

Ist es besser jetzt weiter abzuwarten, zu bezahlen oder einen Anwalt einschalten!?!?!
Hat jemand die gleichen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Freue mich auf jede sachliche Antwort und danke schon einmal im voraus!!!

MfG
THX Ultra II



Sorry fürs OT olliver1977
Gelalle charlie62
Hihi.. luttyy
charlie62
charlie62
nicht mehr fett Borlander
Neo78 THX Ultra II „Hasimaus.de--->grrrr....“
Optionen

Hey THX,

wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, schalte einen Anwalt ein. Das ist das beste was du machen kannst. Wie du schon gesagt hast, die haben ihren Sitz in Deutschland und die wissen schon wie sie die Leute neppen können.
Erspar dir ein paar schlaflose Nächte und geh zu einem Anwalt deines Vertrauens.

Liebe Grüße

Neo78