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News: Neues Gerichtsurteil

Keine Mithaftung bei WLAN-Missbrauch

Borlander / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen deutsche Internetnutzer betreiben ein WLAN. Sei es um bequem mit Notebooks online zu gehen, um Kabelsalat zu sparen, oder aber weil der DSL-Router WLAN hat und es nicht abgeschaltet wurde.

Das kann schnell ins Auge gehen. Viele WLANs sind schlecht geschützt, oder sogar ungesichert. Ältere Verschlüsselungen sind in Minutenschnelle geknackt und neuere Verfahren werden auch nicht ewig Schutz bieten.

Die harmlosesten "Besucher" wollen vielleicht einfach nur gratis surfen, andere können dagegen ernsthaften Ärger einbringen:

Im aktuellen Fall wurde ein WLAN-Betreiber verklagt weil über seinen Internetanschluß urheberrechtlich geschützte Musik heruntergeladen wurden. Der war zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung allerdings gerade im Urlaub. Somit kam also nur ein unbekannter Dritter als Täter in Frage.

Dem Kläger war das recht egal. Nach dessen Meinung müsste der Router mindestens mit WPA2 und einem starken Passwort gesichert werden, und dürfte auch nicht in der Nähe von Fenstern oder Außenwänden aufgestellt werden. Der WLAN-Betreiber sollte daher als Mitstörer haften.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hielt diese Maßnahmen für übertrieben. Nach dem (bislang nicht rechtskräftigen!) Urteil vom 2008-07-01 haftet der WLAN-Betreiber erst dann, wenn ihm der Missbrauch seines Anschlusses bekannt wird.

Details zum Urteil gibt es hier:
MIR 2008, Dok.203, Rz. 1: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers ...

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Synthetic_codes Borlander „ FullACK. Wobei das ganze sicher auch hätte außerhalb des Urlaubs passieren...“
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äähm ich habe hier einen Highpower Adapter von Alfa mit 500mW Sendeleistung und nem RTL 8187b chipsatz. Da ist es scheiss egal wo der router steht, ich finde das ding aus 60 kilometern noch. und btw, der Chipsatz bringt alles mit sich was man braucht um selbst WPA2 verschlüsselungen zu "knacken". zumindest bei geeigneter standposition meinerseits(das ist getestet!). da kann der besitzer seinen router verstecken wie er will. ich finde ihn trotzdem. jemand der was böses will, wirds auch machen können.

zum Thema rechtssicherheit: http://www.heise.de/newsticker/Unverschluesseltes-WLAN-hat-Folgen--/meldung/77921

Dann stellt sich mir folglich die frage: wenn ich mein WLAN verschlüssele bin ich doch folgegleich sowieso das opfer. Erzähle mal einem Richter dass unbekannte dritte dein WLAN geknackt haben und Musik über deinen anschluss geladen haben. das kriegt man bei einem deutschen gericht nicht durch. Der WLAN besitzer ist folglich immer das opfer. Er kann die schuld nur leichter(zu recht oder unrecht, das sei jetzt mal dahingestellt) auf jemanden unbekannten anderen schieben.

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Metallwände? Sammler891