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News: Pech für Musikindustrie

Gericht verweigert Herausgabe von Adresse

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Frankenthal hat die Herausgabe der Adresse eines mutmaßlichen Filesharers mit der Begründung verweigert, es handele sich dabei um Verkehrsdaten.

Bisher war man davon ausgegangen, dass Adressen zu den Bestandsdaten gehören. Verkehrsdaten, also zum Beispiel Verbindungsdaten, dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgehändigt werden. Filesharing ist jedoch keine schwere Straftat. Das Gericht schätzte die Grundrechte des vermeintlichen Rechtsverletzers höher ein, als das Interesse des Rechteinhabers.

Quelle: Spiegel online

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Tuxus Redaktion „Gericht verweigert Herausgabe von Adresse“
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Das ist doch eine gute Nachricht, oder?

Ich meine nicht, damit jetzt auf Teufel komm raus, gesaugt werden kann und nichts mehr von Musikern gekauft wird, sondern weil die Gerichte von den Rechteverwertern von Anzeigen, Akteneinsichten und zurückgezogenen Anzeigen zugenagelt werden.

Es ist Zeit, das Problem der Bezahlung von Künstlern und deren Rechten an ihrer Erfindung für die Erfinder und deren Nutzer einvernehmlich zu regeln. Für mich gehören der CCC und Musikervertreter und ähnliche Vertretungen an einen Tisch, um eine Einigung zu erzielen, woraus dann ein Gesetz gegossen wird.

Rechteverwerter sind doch ein Übel unser Zeit. Das beginnt bei Musiklizenzen, geht über die Nutzung von Bildern und Fotokopien und endet bei Software-Lizenzen. Gut, dass Mahnkosten wegen einfachen Verstoßen des Copyrights bei 100Euro gedeckelt sind.

Gruß, tuxus

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