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News: Pech für Musikindustrie

Gericht verweigert Herausgabe von Adresse

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Frankenthal hat die Herausgabe der Adresse eines mutmaßlichen Filesharers mit der Begründung verweigert, es handele sich dabei um Verkehrsdaten.

Bisher war man davon ausgegangen, dass Adressen zu den Bestandsdaten gehören. Verkehrsdaten, also zum Beispiel Verbindungsdaten, dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgehändigt werden. Filesharing ist jedoch keine schwere Straftat. Das Gericht schätzte die Grundrechte des vermeintlichen Rechtsverletzers höher ein, als das Interesse des Rechteinhabers.

Quelle: Spiegel online

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Aragorn75 Redaktion „Gericht verweigert Herausgabe von Adresse“
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Ist wohl die erste Auswirkung von dieser Heise News

Schön wenn der Staat langsam mal merkt, das Filesharing (solange es nicht im grossen Stil läuft) keine schwere Straftat ist und man der MI alles vor die Füsse legen muss...

Jetzt bleibt zu hoffen, das der Staat das auch so weiter sieht.

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endlich, oder? Tuxus