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News: Keine Akteneinsicht

Noch mal Pech für die Musikindustrie

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Seltsame Entwicklungen ergeben sich jüngst: Das LG Saarbrücken verweigert der Musikindustrie die Herausgabe von Nutzerdaten, meldet heise online.

Schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person würden dem entgegenstehen, heisst es da märchenhaft. Das war aber schon immer so.

Die IP-Adresse allein soll jedenfalls nicht reichen, um Akteneinsicht zu bekommen, meinte das Gericht.

Quelle: heise onlne

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Und was soll reichen? Chaos3
MaWin|DA Redaktion „Noch mal Pech für die Musikindustrie“
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Recht so - die sollen sich lieber mal drum kümmern, schwerwiegendere Straftaten zu verfolgen oder dafür zu sorgen, daß man abends und nachts wieder unbewaffnet raus auf die Straße gehen kann :-/

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