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"Übern Tisch gezogen" - Was soll ich machen

Golf3r / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute
Ich weiß nicht, ob ich das lieber ins Contra-Nepp-Forum schreiben sollte, aber ich mach es jetz einfach mal hier rein.

Ich hab mir in einem großen Internetauktionshaus ein Moped ersteigert (Jaja, Kommentar bitte sparen)

Ich geb gleich ma den Link falls das erlaubt ist, wenn nicht bitte wieder entfernen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=300205234844&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=020

Der Artikel war jedoch nicht in dem beschriebenen Zustand
"Bremsen hinten und vorne neu, Komplette Zündung neu, Motor komplett überholt vor einem Monat" heißt es da.

Dem war aber nicht so, das Teil siffte, Gaszug fiel ab, rost. Von dem "guten Allgemeinzustand" kann nicht die Rede sein.

Überhaupt wird sie als die B2-Version beschrieben, die laut Wikipedia aber Blinker und Elektrik, aber auch ein Zündschloss haben sollte. Dies war aber nicht so, die Papiere kamen wohl von einem anderen Fahrzeug, dies war nie und nimmer eine B2.

Tja. was ich mich jetzt Frage: Eingetlich bin ich ja verpflichtet, sie zu nehmen, nachdem ich sie ersteigert habe. Sie entsprach jedoch nicht der Beschreibung, es handelt sich schlichtweg um Betrug.

Gerade eben habe ich dem Mann, der sie brachte, wieder nach Hause geschickt.

Vereinbart war vorher, dass ich noch nen 100er für das bringen bezahle, also insgesamt 450.

Meine Frage: Was tun, wenn der Verkäufer darauf besteht, dass ich sie bezahlen muss? Drohen mir "gesetzliche" Konsequenzen? Bin ich verpflichtet, zumindest die 100€ für das leifern zu bezahlen?

Ich bin ein guter Mensch, aber da hört der Spaß auf.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, das klappt hier doch auch sonst so gut!

Mit freundlichen Grüßen
Golf3r

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Crusty_der_Clown Tuxus „Hallo! Schade, das klang wirklich gut. Ich möchte noch ergänzen, dass Du nicht...“
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Ich möchte noch ergänzen, dass Du nicht "Artikel nicht geliefert" bei Ebay angibst, sondern "Artikel weicht (erheblich) von der Beschreibung ab".
Stimmt, ist besser, muß ich neidlos anerkennen ;-) Danke für die Verbesserung.

Bin ich also nicht verpflichtet, auch nicht die 100€, zu bezahlen?
Die Rechtssprechung geht wohl in die Richtung, daß der private Käufer bei Inanspruchnahme seines Widerrufsrechts weder die Hin- noch die Rücklieferkosten tragen muß. Das war lange Zeit ein ungeklärtes Thema, mittlerweile scheint sich aber die Ansicht zu festigen, daß der Käufer auf überhaupt keinen Transportkosten sitzen bleiben muß.

Also, ich bleibe dabei, Meldung an eBay, aber der Punkt von "tuxus" (erhebliche Abweichung) ist deutlich besser.

Gruß
Jürgen
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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