Hi,
sicher habt Ihr auch schon alle eue NKA (2007)erhalten , der eine war zufrieden der andere nicht !
ich gehöre mit zu den unzufriedenen *g* .... habe bei meinem Vermieter deswegen Widerspruch eingelegt und keine Nachzahlung ( 54,00 Euro ) geleistet !
...das scheint ihn aber nicht weiter so groß zu interressieren, nun läuft die Sache über Antwalt !
habe nun vor 3 Tagen meine 2. Mahnung vom Vermieter bekommen und wurde zur Zahlung aufgefordert.
nun eigentlich meine Frage , er stellt mir immer 5,00 Euro Mahngebühr in Rechnung ! da nun ein Schriftverkehr immer stattfindet , kann ich auch meine Auslagen von ihm fordern ? oder ist er bloß berechtigt *Mahngebühr* zu verlangen ?
gruß
kmna
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Laß ihn doch verlangen, was er will.
Da Du ja Einspruch eingelegt hast, sind Mahnungen für die Tonne.
Du hast ihm ja Deinen Willen zum Nichtzahlen kundgetan. Wenn er trotzdem Liebesbriefe schreibt, ist das sein Privatvergnügen.
Nun Bedarf es der Prüfung. Das besorgen ja schon Eure Anwälte. Den Rest macht notfalls ein Richter und wenn es dann ein Urteil (oder ein Vergleich) gibt, dann wird Kasse gemacht.
Und dort kannst Du dann Deinen Aufwand geltend machen. Macht der Anwalt ja auch mit seiner Pauschale.
Ich glaube, das sind 20 oder 40 EUR.
Eins verstehe ich allerdings nicht.
Man kann doch nachprüfen, wofür die 54 EUR sind.
