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Nebenkostenabrechnung - Problem

kennmichnichtaus / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,

sicher habt Ihr auch schon alle eue NKA (2007)erhalten , der eine war zufrieden der andere nicht !

ich gehöre mit zu den unzufriedenen *g* .... habe bei meinem Vermieter deswegen Widerspruch eingelegt und keine Nachzahlung ( 54,00 Euro ) geleistet !

...das scheint ihn aber nicht weiter so groß zu interressieren, nun läuft die Sache über Antwalt !

habe nun vor 3 Tagen meine 2. Mahnung vom Vermieter bekommen und wurde zur Zahlung aufgefordert.

nun eigentlich meine Frage , er stellt mir immer 5,00 Euro Mahngebühr in Rechnung ! da nun ein Schriftverkehr immer stattfindet , kann ich auch meine Auslagen von ihm fordern ? oder ist er bloß berechtigt *Mahngebühr* zu verlangen ?



gruß
kmna

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peterson kennmichnichtaus „Nebenkostenabrechnung - Problem“
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Laß ihn doch verlangen, was er will.
Da Du ja Einspruch eingelegt hast, sind Mahnungen für die Tonne.
Du hast ihm ja Deinen Willen zum Nichtzahlen kundgetan. Wenn er trotzdem Liebesbriefe schreibt, ist das sein Privatvergnügen.

Nun Bedarf es der Prüfung. Das besorgen ja schon Eure Anwälte. Den Rest macht notfalls ein Richter und wenn es dann ein Urteil (oder ein Vergleich) gibt, dann wird Kasse gemacht.
Und dort kannst Du dann Deinen Aufwand geltend machen. Macht der Anwalt ja auch mit seiner Pauschale.
Ich glaube, das sind 20 oder 40 EUR.

Eins verstehe ich allerdings nicht.
Man kann doch nachprüfen, wofür die 54 EUR sind.

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onkel beffen kennmichnichtaus „Nebenkostenabrechnung - Problem“
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Korrigiere mich wenn ich mich irre, aber eigentlich zählt nicht ob man mit der Nebenkostenabrechnung zufrieden ist oder nicht, sondern ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Aber ich gehe mal davon aus das du das gemeint hast ;-)
Um zu klären ob eine Nachzahlung gerechtfertigt ist, müsste man erstmal wissen wofür er die 54 Euro Nachzahlung fordert. Haben sich z.B. die Müllgebühren und/oder die Abwassergebühren erhöht, darf er diese auf die Mieter umlegen. Sollte er aber "aus Versehen" was falsch berechnet haben, Fahrstuhl der nicht vorhanden ist oder Hausmeisterkosten obwohl es keinen gibt usw., ist die Nachzahlung unberechtigt. Wenn du dir nicht sicher bist, geh zum Mieterbund und frag nach.Oder schau beim Buchhandel nach "Das Mieterlexikon", 13 Euro die sich lohnen.
PS: Mahngebühren darf nur der berechnen der Mahnt, deshalb "Mahngebühr". Ob du deine Auslagen für den Schriftverkehr erstattet bekommst weis ich nicht. Mir persönlich wäre es zu blöd wegen der paar Kröten die große Welle zu machen, aber das ist deine Sache.

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran: Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!
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kennmichnichtaus Nachtrag zu: „Nebenkostenabrechnung - Problem“
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Hi ,

was ich persönlich bezweifle ob das rechtens ist , Berechnung der Sat-Schüssel ! es war lediglich nur ein alter Spiegel und dessen Befestigung vorhanden , das LMB haben wir uns selber gekauft ! und auch alles verlegt bis zum Receiver bzw. TV .... und dafür 30,00 Euro ?

der Restbetrag sind nicht nachvollziehbare Stromkosten , hier wurde Pauschal eine Summe vom Vermieter festgelgt ,....quasi ist der tätsächliche Stromverbrauch nicht nachvollziehbar , weile dieser über den Zähler des Vermieters mit läuft ! ( fragt mich nicht warum ) und in dem Haus wohnt eine 7 köpfige Familie .

**********

@ onkel beffen

... 50 euro sind 50 euro , entweder bist selber vermieter oder kein armer Mensch ?! *zwinker*

ist ja auch ok , wenn du ab und zu auf 50 euronen verzichten kannst ... hehe



gruß
kmna

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peterson kennmichnichtaus „Hi , was ich persönlich bezweifle ob das rechtens ist , Berechnung der...“
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Prüfe, ob das im Mietvertrach steht.

Dazu lesen:
http://forum.fachinformatiker.de/daily-talk/54637-nebenkostenabrechnung.html

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onkel beffen kennmichnichtaus „Hi , was ich persönlich bezweifle ob das rechtens ist , Berechnung der...“
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Vermieter wäre ich gern, nur fehlt´s am nötigen Kleingeld bzw. entsprechender Erbschaft. Ich hatte mich falsch ausgedrückt, bei den paar Kröten ging es mir um die Auslagen für den Schriftverkehr. Um die 50 Euro würde ich auch kämpfen das sind schließlich fast Hundert Mark mit denen man besseres machen kann als sie dem Vermieter in den Rachen zu werfen. Da dein Fall sehr speziell ist,Sat-Schüssel+ Befestigung und Strom vom Vermieter, LNB+ Verlegung durch dich, würde ich dir auf jeden Fall zu professioneller Hilfe, wie du es wohl schon getan hast, raten. Das beste wäre gewesen, mit Genehmigung des Vermieters, selbst eine Schüssel aufzuhängen, oder gegen ein kleines Entgeld die vorhandene dem Vermieter abzukaufen. Aber nachher ist man immer schlauer, und als Außenstehender wie ich sowieso.

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran: Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!
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