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News: Ausweisnummer reicht nicht

Gerichtsurteil erschwert Internet-Sex

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Internetseiten mit pornografischen Inhalten dürfen in Deutschland nur für so genannte geschlossene Benutzergruppen angeboten werden. Das heißt im Klartext, dass die Betreiber über ein Altersüberprüfungssystem verfügen müssen. Einer der großen Verifikations-Anbieter in Deutschland ist "ueber18.de".

Dessen Überprüfungsmechanismus basiert in erster Linie auf Abfrage der Personalausweisnummer. In dieser Nummer ist auch das Geburtsdatum des Ausweisinhabers codiert. Die Codierung ist allerdings seit Jahren geknackt (siehe Beitrag Geboren am 12. August 1964) und es gibt im Internet zig Tools mit denen sich Ausweisnummern nach Belieben generieren lassen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Altersverifikation per Ausweisnummer keinen ausreichenden Jugendschutz bietet. Auch Prüfmechanismen die beispielsweise eine Kontoüberweisung erfordern sind unzulässig. Akzeptabel sind damit praktisch nur noch Kontrollen mit direktem Sichtkontakt - beispielsweise über den Postzusteller.

Alle Details zum Urteil finden sich hier bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: BGH entscheidet über Altersverifikationssystem für Erotik-Angebote im Internet . Bei ausländischen Internetseiten genügt als Alternachweis typischerweise ein Klick auf einen Button namens "Ja, ich bin Volljährig". Aufgrund des komplizierten Nachweisverfahrens wird es für deutsche Internet-Erotikanbieter also schwierig, im Wettbewerb mitmischen zu können.

Laut Analysten erwirtschaftet die Pornoindustrie im Internet mehr Gewinn als Microsoft, Google, Amazon, Ebay, Yahoo und Apple zusammen. Eine recht interessante Zusammenfassung findet sich hier: Sex im Web: Die nackten Zahlen.

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