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News: 1.500 Strafanzeigen vergeblich

Gebrüder Schmidtlein - Betrugsermittlungen eingestellt

Redaktion / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebrüder Schmidtlein haben mit ihren Internetangeboten schon häufig für Schlagzeilen gesorgt. Bei den meisten dieser Angebote war nur im Kleingedruckten ersichtlich, dass die Nutzung der Angebote kostenpflichtig ist beziehungsweise den Abschluss eines Abos bedeutet. Das brachte den Teilnehmern dann Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 84 bis 123 Euro.

Im Mai wurden die Schmidtleins vom Landgericht Darmstadt wegen irreführender Angebote zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt.

Rund 1.500 Internetnutzer haben zudem Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Schmidtleins eingreicht. Sie behaupteten Zahlungsforderungen und Mahnungen erhalten zu haben, obwohl sie die zugehörigen Seiten der Schmidtleins angeblich niemals genutzt haben.

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat jetzt ermittelt, dass die 1.500 Internetnutzer die Seiten wohl doch besucht haben, sich vermutlich allerdings nicht darüber im klaren waren, dass die Angebote kostenpflichtig sind. Sie kam zum Schluß, dass das Versenden der Rechnungen und Mahnungen keinen Strafbestand darstellt und hat die Ermittlungen wegen Betrugs deshalb eingestellt.

Details zur Sache finden sich auf www.teltarif.de: Ermittlungen gegen die Schmidtleins eingestellt

redflash Max Payne „Jetzt bleibt doch mal auf dem Teppich! Das Gericht hat lediglich die...“
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>>>Das Gericht hat lediglich die Feststellung getroffen, dass das Versenden der Rechnungen/Mahnungen nicht den Straftatbestand des Betruges erfüllt. Das ist zwar bedauerlich, aber irgendwie sogar nachvollziehbar.
soweit korrekt;

>>>Was das Gericht damit jedoch NICHT festgestellt hat ist, dass die Rechnungen/Mahnungen auch zu bezahlen sind! Dies fällt in den Bereich des Zivilrechts und hier sehe ich die Schmidtleins auf jedem Fall auf verlorenem Posten, wenn es darum geht, ausstehende Rechnungen gerichtlich eintreiben zu wollen. Dafür ist das Geschäftsmodell mit den in AGBs oder belanglosen Texten weit unterhalb des Anmeldebuttons versteckten Preisen einfach zu windig.
auch korrekt;

erst wenn sich die Gebrüder Schmidtlein Geld aneignen das ihnen nicht zusteht ist es Betrug. Und dazu muß erst ein Kläger her der gezahlt hat, obwohl er nicht hätte zahlen brauchen. Und der muß die Gebrüder auf dem Zivilrechtlichen Weg verklagen. Leider ist das so in unserem Rechtssystem.