Ich verstehe die Argumentation nicht mehr.
http://www.computerwoche.de/heftarchiv/2007/32/1220341/index.html
Wiso auf ein könnte sein, Geldwerteanspruch erhoben wird.
Dann habe eigentlich alle Anspruch auf das Geld, die urheberrechtlich geschütze Sachen, egal welcher Art vertreiben, die irgendwie digitalisiert auf die Festplatte gelangen können.
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Ich verstehe die Argumentation nicht mehr.
Mir fällt spontan kein klar denkender Mensch ein, der diese Argumentation versteht...
Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit mal darüber nachdenken, ob nicht auch Messerhersteller mit einer Straftvollzugsabgabe belastet werden. Messer können für Verbrechen benutzt werden, und der danach übliche Strafvollzug ist bekanntermaßen sehr teuer...
Gruß
Borlander
Mir fällt spontan kein klar denkender Mensch ein, der diese Argumentation versteht...
Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit mal darüber nachdenken, ob nicht auch Messerhersteller mit einer Straftvollzugsabgabe belastet werden. Messer können für Verbrechen benutzt werden, und der danach übliche Strafvollzug ist bekanntermaßen sehr teuer...
Gruß
Borlander
