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VISTA besteht Echtheitsprüfung nicht, angebl. nicht aktiviert

rubin3 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mein VISTA ist aktiviert. (lt Anzeige in Begrüßungscenter – Weitere Details)
Es kommt aber die Meldung : Die Echtheit der Vista Version konnte nicht bestätigt werden.
Will ich das bestätigen lassen, kommt die Meldung erst Vista aktiveren.
Den Mail Support kann ich nicht nutzen da mein Product-Key „ungültig“ ist.
Hintergrund ist möglicherweise das ich Vista schon 3 mal auf meinem
Rechner installiert habe.
Hat jemand das selbe Problm oder eine Lösung ?
Danke

100% falsch! Olaf19
Eindeutiges Jein Tom West
Olaf19 Tom West „Eindeutiges Jein“
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> Grund: Geistiges Eigentum kann man nicht ohne weiteres kaufen, so ist das zumindestens in Deutschland.

Selbstverständlich nicht! Nur: Eben dies gilt doch für alle anderen Verbrauchsgüter auch.

Ob ich mir im Möbelhaus einen Designer-Schaukelstuhl kaufe oder einen Kühlschrank von Miele: Da steckt überall geistiges Eigentum drin. Trotzdem schließe ich keinen "Endbenutzer-Lizenzvertrag" mit deren Herstellern - wozu auch? Am Design und an Konstruktionsplänen bin ich genau so wenig interessiert wie am Code der Software - dieses geistige Eigentum ist durch das Urheberrecht geschützt, und das definiert der Gesetzgeber und niemand anders.

Der Knackpunkt bei diesen sog. EULAs ist, dass ich sie erst nach dem Kauf zu sehen bekomme. Was mache ich denn, wenn ich mit deren Inhalt nicht einverstanden bin - den aufgerissenen Karton wieder zum Händler bringen und das Geld zurückfordern? Der wird mir aber was husten, und das mit Recht...

Nach wie vor konnte mir noch niemand schlüssig erklären, wieso Softwarehersteller immer glauben, sich eine Extrawurst braten zu dürfen. Es gibt in Deutschland genau 1 Kaufrecht, das durch genau 1 BGB definiert ist (HGB können wir außen vor lassen, weil es ein Standesrecht für Kaufleute und somit für Endverbraucher nicht interessant ist). Eine "Parallelwelt" mit einem von der Softwareindustrie selbstgebastelten Spezial-BGB braucht niemand hinzunehmen.

CU
Olaf

P.S. ganz lesenswert: http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag