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Ebay: 30 Euro Rechnung und nix verkauft - lokale Zeitung....

t.hanz / 80 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


Vor etwa 2 Jahren hab ich das letzte Mal etwas verkauft, Spielzeug, falls einem das was sagt Turtles, He-Man und lauter so Kram, alles Top erhalten. Das Zeug ging gut weg, wenigstens hab ich "keine Verluste" gemacht.


Da wir soviel Kram auf dem Dachboden hatten, hab ich jetzt neulich im Urlaub wieder einmal was eingestellt, alles gut erhaltenes Zeug, vollständig. Ich habs teils verpasst, vorzeitig zu beenden, und es ist tatsächlich für 1 Euro weggegangen.

Es ist eine Mühle, wenn man etwas für über einen Euro einstellt, bietet keiner drauf, auch wenns später eh höher geht (irgendwie eine Ebay Krankheit) und über VK will ich nicht hintenrum meine Kosten reinholen, sowas mache ich nicht. Dann gibts noch die Sache, dass die Kosten natürlich immer höher werden, für alles wird mittlerweile Geld abverlangt von Ebay.

Ich habe etwa 35 Artikel drinnen gehabt, davon hab ich 4 verkauft, á 1 Euro - also alle mit Galeriebild eingestellt, sonst hatte ich kein einziges Gebot, habe vielfach im nachinein noch ein Bild eingestellt, da ich sah, dass nicht einmal einer die Auktionen ohne Bild aufruft.


Kosten jetzt am Ende 30,nochwas Euro (!!!!!!!). Für mich genau 30 Euro Kosten und nichts verdient. 30 Euro Kosten, dann noch zur Post latschen, die 1 Euro Dinger haben lediglich die Kosten gedeckt. Verpackungsmittel (Klebeband) nicht eingerechnet.


Ich hab mich wahnsinnig geärgert! Zumal es kein Ramsch war. Ein Bekannter meinerseits erzählt immer wieder mal was von gebrauchten Latschen, die er für ein paar Euro loswird. Da frage ich mich, ist Ebay zum Portal der Perversen verkommen, wo man gebrauchte Hosen, Schuhe und Unterhosen ersteigern kann? Insbesondere letztere sind ja dubios.


Bei uns in der Zeitung gibts die Möglichkeit, unter 50 Euro Verkaufspreis eine kostenlose Anzeige zu schalten. Hab ich noch am gleichen Abend per Internet gemacht und die Tageszeitung kam am Donnerstag. Mit meiner Anzeige. 3 Anrufe, 2 Interessenten für Turtles Figuren und die Dinger gingen weg für 25 Euro (angesetzt waren 30, um wenigstens die Kosten reinzuholen).

Klasse dachte ich mir und hab noch am gleichen Abend meinen Ebay Account zum reinen Käuferaccount umgeformt, sprich, Rechnung beglichen und Kontonummer entfernt.


Das ist kein Nepp oder Betrugsfall, wie man ihn auf diesem Brett erwartet, aber ich wollte mal meinem Ärger Luft machen, dass man für jeden Kleinartikel mitterweile um 1 Euro herum zahlen muss....da frag ich mich, ob es nicht sinnvoller ist, seine Sachen bedürftigen Kindergärten oder auch ins Ausland zu schicken mittels Organisationen, anstatt sie sich für 1 Euro abgeiern zu lassen. :-(

Es ist interessant, Nickeline
Sorry, Nickeline
Was für Kriminelle Nickeline
Etliche Anbieter Nickeline
Etliche Anbieter charlie62
Unsinn charlie62
Versandkosten Nickeline
Versandkosten charlie62
Kann ich bestätigen... Olaf19
Nicht ganz richtig: Olaf19
Nicht ganz richtig: i.mer
App Borlander „ Zur 14 Tägigen Rücknahme wie beim Händler nicht, auch wenn der Hinweis...“
Optionen

Hmmm...ich stüze mich auf einen Bericht auf Stern.TV. Ein Rechtsanwalt erläuterte aktuelle Rechtsirrtümer und erwähnte eben auch diesen Zusatz von Privatverkäufern, welcher sich auf eine angebliche Neuregelung des Gewährleistungsgesetzes stützen würde, aber für Privatleute völlig irelevant wäre. Leider sagte er das nur in der Sendung. Im oben verlinkten Bericht ist das betreffende Beispiel nicht aufgeführt. Kann also meine Behauptung nicht belegen. :(

Entweder ich habe mich verhört oder der Rechtsanwalt verbreitete Unwahrheiten. Folgendes steht nämlich auf Wikipedia unter "Gewährleistung":
Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf kann sie komplett ausgeschlossen werden.


Jurawiki hingegen führt sogar meine Annahme als ein Rechtsirrtum auf:
Rechtsirrtümer auf Jurawiki:href>
5. "Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen."
Nein. Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muß dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, daß die Sache bei Gefahrübergang (das ist in er Regel die Übergabe) mangelfrei war.

Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflußt werden, d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die Haftung ganz ausschließen.


Sorry, nehme alles zurück! Wieder was gelernt!

Grüße
App






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