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News: Abmahnschlachten im Netz

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Redaktion / 16 Antworten / Flachansicht Nickles
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neanderix Olaf19 „ Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland...“
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Dummerweise hat das Veröffentlichen von anderer Leute Briefen nichts mit Meinungsfreiheit zu tun... sollte ein "kritischer Blogger" eigentlich wissen.

Wenn ich ein *an mich* gerichtetes Anwaltsschreiben ins netz stelle -- dann hat das rein IMHO sehrwohl was mit meinungsfreiheit zu tun. Oder worin genau siehst du hier den Fausx Pas?

Darin, dass der andere Anwalt sein geschreibsel gerade nicht im netz sehen will? Sorry, aber DAS würde MICH ebensowenig interessieren.
Bedauerlicher weise gibt es Richter, die sich vor solche winkeladvokaten stellen :(

Ich stimme Bartels zu und erweitere sogar: unser gesamtes Grundgesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist - zensur z.B: findelt laut GG nicht statt -- die Realität sieht anders aus.
Und das TK-Geheimnis existiert shcon lange nicht mehr.

volker