Wieder eine Möglichkeit für Abmahnanwälte, mit wenig Arbeit an viel Geld zu kommen. Einfach nur krank, was alles so an hirn- und sinnlosen Gesetzen, Veordnungen, Vorschriften erlassen wird...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
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Da hat Heise aber was anderes geschrieben. Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.
Ich werde mir den Kram mal komplett durchlesen, aber das hat derzeit nicht die höchste Priorität. Ansonsten habe ich heute zunächst die Signaturen bei uns ergänzt. Eine Abmahnung bisher wegen Sch... reicht.
Gruß
Jürgen
