Wieder eine Möglichkeit für Abmahnanwälte, mit wenig Arbeit an viel Geld zu kommen. Einfach nur krank, was alles so an hirn- und sinnlosen Gesetzen, Veordnungen, Vorschriften erlassen wird...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
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Hy Olli,
sondern letztlich jede schriftliche Mitteilung per Mail.
genau das wird im Gesetzestext aber anders beschrieben (ja, ich habe mir die Mühe gemacht, das mal durchzulesen), sinngemäß heißt es dort, das diese Regelung nicht für Mitteilungen im allgemeinen Geschäftsverkehr gilt. Genau nachzulesen ist das hier:
http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html
Wenn ich also Herrn XYZ schreibe: "Guten Tag Herr XYZ, Ihre Ware ist heute eingetroffen" ist das kein Geschäftsbrief und unterliegt nicht dessen Regeln.
@ Jürgen: das gleiche gilt auch für den Satz: " Hallo Frau Schnaffke, anbei die gewünschten Unterlagen". Wenn es sich bei den gewünschten Unterlagen um Rechnungen oder dergleichen handelt, müssen diese natürlich der Form entsprechen.
