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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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Pleitenheinz2 Redaktion „War Rasterfahndung rechtswidrig?“
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Ein Rechtsanwalt der Abhängige und Kleindealer, sowie MP3- u. Filmportale mit Kinderpornographie gleichsetzt, hat wohl den falschen Beruf gewählt. Dies kann keine kostenlose Werbung für seine Praxis sein.
Wer Kinderponos ins Netz stellt oder sich aus dem Netz holt, gehört verfolgt und abgeurteilt. Da muss bei der Ermittlung jedes Recht genehm sein und niemand darf sich hinter einer Strafprozessordnung oder einem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verstecken,
Diese Perferslinge, nehmen Misshandlungen und Vergewaltigungen von Klein- und sogar Kleinstkindern in Kauf, nur um ihre Perfersitäten auszuleben.
Zu dem Herrn Rechtsanwalt Udo Vetter ist zu sagen: Er ist ein Wichtigtuer. Hat er denn sowenig zu tun? Er sollte sich lieber um die geschändeten Opfer kümmern.

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Und welcher bist du? charlie62