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eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?

Newcomer1 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hatte dieser Tage einen Schaden an einem Hyundai-Satelliten-Receiver -
war unstrittiger Gerätedefekt und auch innerhalb der zweijährigen Garantiezeit.

Ich also zum Verkäufer , in seinen Laden hin und noch gefreut , das ich jemandem " Vor Ort " mein Vertrauen und dementsprechend auch mehr Geld gegeben hatte ...

Receiver wurde dann an eine ca. 100 km entfernte Werkstatt gesandt und auch anstandslos repariert ..... weil ja innerhalb Garantiepflicht .....

Als mich aber dann der Händler anrief , das das Gerät wieder bei ihm eingetroffen ist und ich es abholen könne , da verlangte er 7 Euro von mir , weil er ja schließlich mein Produkt verschicken habe müssen , bzw. ich ja das auch gern von mir zu Hause aus tun hätte können und er letztendlich auch nix mit der Geräte-Garantie zu tun habe ........ hier stehe ausschließlich der Hersteller in der Pflicht.


Hmm .... wenn dies tatsächlich vollständig rechtens ist , dann wüßte ich nicht , was mich jemals wieder dazu bewegen sollte , ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben .... wenn ich dann ohnehin selbst für entstehende Kosten aufkommen muß , bzw. das Gerät sowieso durch die Gegend versandt werden muß .......

Weiß jemand ob Geräte-Garantie-Abwicklungen , für den Kunden , grundsätzlich kostenfrei zu sein haben , oder ob dieses Vorgehen allgemein gängige und gültige Praxis ist ?


Vielmals Merci


Markus

Garantie im BGB out-freyn
haegar the horrible Newcomer1 „Auf dem Kaufbeleg steht zu lesen Geräte - GARANTIE 2 Jahre Hier sehe ich keinen...“
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Ein immer wieder gern gemachten Fehler: zu meinen, Garantie und Gewährleistung wären dasselbe. Ist es NICHT! Bei weitem nicht.

Gewährleistung - und NUR dieses Wort darf man gegenüber dem Verkäufer im Schadensfall in den Mund nehmen - ist gesetzlich geregelt. Da kommt der Verkäufer nicht drumrum. Versuche gibt es zwar immer mal wieder viele, die Verkäufer mit ihren AGBs knicken aber nahezu vollständig ein, bevor die Sache vor ein Gericht kommt, denn wenn gerichtsmäßig festgestellt wird, daß die AGB dem BGB widerspricht, wird es für den Verkäufer ungemütlich.

Wie überhaupt die ganzen Gewährleistungsregeln für manche, tendenziell unseriöse Händler unangenehm sind, weswegen von denen stets der freie Begriff "Garantie" benutzt wird. Die regeln nur freiwillige Leistungen vonm Händler bzw. Hersteller, die es bzw. sie weitestgehend nach eigenem Geschmack zusammenstecken kann. Auch die Garantie darf die Gewährleistung nicht einschränken in irgendeiner Weise, wird aber voll inhaltlich vom Händler/Hersteller selber in Form und Umfang festgelegt.

OK, was "garantiert" wird muß auch gewährt werden, aber indem man die harten Gewährleistungsregeln mit den weichen Garantieregelungen überschreibt dem Kunden gegenüber, schluckt der womöglich etwas, aus Unkenntnis z.B., bei dem die Gewährleistung dem Käufer sehr viel mehr Rechte einräumt aus die vom Verkäufer selbstgemachten Garantieregeln - und DARUM geht es: letztlich darum, einen Vorteil daraus zu ziehen. Also, brutal gesagt, den Käufer um seine Rechte zu betrügen. Viele Verkäufer reagieren auf das Wort "Gewährleistung" anders als auf "Garantie".

Nochmals: dem Händler gegenüber NUR! von "Gewährleistung" sprechen.
Gewährleistung = hart, per Gesetz festgeklopft, nicht umgehbar
Garantie = weich, schwammig, jederzeit änderbar

So isses ! schnaffke