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News: mp3flat.com im Visier der GEMA

Radiosender aufnehmen verboten

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach den Videorekordern im Netz geht es nun den Radiorekordern an den Kragen: Anbieter, die online Radiosendungen aufnehmen, die dann von Usern geladen werden, handeln anscheinend illegal. Jedenfalls hat die GEMA mp3flat.com eine Unterlassungserklärung abgenötigt, meldet PC Welt.

"Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden." sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA.

Quelle: PC Welt

bimex1 Redaktion „Radiosender aufnehmen verboten“
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Hier wird doch klar ersichtlich, dass es sich um eine englische Limited, vermutlich mit einem Haftungskapital am gesetzlichen Limit von so meine ich wenigen hundert Euro, handelt.

Hier ist sogar von der Möglichkeit einer minimalen Haftungsbegrenzung von einem Britischen Pfund die Rede...

Sprich, selbst wenn der GEMA-Vorstand es zustande brächte, einer englischen Internet-Firma ein gerichtliches Bußgeld aus Deutschland zwecks Zahlung aufzuerlegen (will mich jetzt hier nicht ausführlich zum Thema GERICHSSTAND äussern...), sehe ich hier in diesem Fall überhaupt nicht das Problem ..., da bucht man dann ein "frisches Pferd" (Ltd) und gibt dem "alten Gaul" dann rechtzeitig vor dem Bußgeld-Zahlungstermin den Gnadenstoss (Löschung aus dem Handelsregister)..., so machen es uns doch die cleveren Geschäftsleute jeden Tag auf´s Neue vor, nun denn..., wie so oft verwechslen Akademiker hier juristische Personen (Ltd) mit Privat-Personen und versuchen es nach Gutsherrenart auf die "dumme Tour", offensichtlich mit Erfolg, wenn man der PC-Welt Glauben schenken darf..., ich komm´ da nicht mehr mit oder im Freenet-Stil:

"NORMAL IST DAS NICHT!"

P.S. Habe mir erst eben nochmals den PC-Welt Artikel durchgelesen...,. i.e.

quote

Laut GEMA haben sich sowohl die Betreibergesellschaft als auch der mittlerweile zurück getretene Geschäftsführer darüber hinaus zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

unquote

Ganz offensichtlich war dem deutschen Geschäftsführer der englischen Ltd nicht bekannt, dass deutsches Recht nur in Deutschland greifen kann..., und nicht in England.

Mit welcher rechtlichen Unkenntnis hier herumgewerkelt wird und wurde, will ich eigentlich gar nicht mehr genau wissen, das Ding ist grundlos in die Hose gegangen und wie sich einer verpflichten kann, die Vertragsstrafe zu zahlen, ohne sich vorher überhaupt schlau gemacht zu haben, ob für eine englische Ltd überhaupt diese angeblichen Lizenzvorschriften gelten, ist mir schleierhaft. Thema durch..., absolut dumm gelaufen...

Wenn ich der zurückgetretene Geschäftsführer wäre, würde ich Herrn Dr. Harald Reker von der GEMA privatrechtlich oder die GEMA selbst wegen ungerechtfertigter Nötigung vor Gericht zu Schadensersatzzahlungen in angemessener Höhe verklagen, jeder geviewte Anwalt würde sich hier die Finger danach lecken ...