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Abmahnung erhalten wg. Urheberrechtsverletzung global storm

Josef Wappler / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe heute den Brief von besagten Rae Schutt u. Waetke erhalten indem ich 300 € zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll.
Habe dieses spiel aber kuriserweise weder gezogen noch angeboten!
Was soll ich jetzt machen, habe nur frist bis zum 24 05!!!!
HILFE!!!!

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Abmahnwelle rill
wegen W-LAN ... Marcus Kosek
Balzhofna Nörgler „Schilderst du jetzt einen realen Fall bei dir vor der Haustür in deinem PS oder...“
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Horrorszenario... Warum bin ich in der Beweispflicht? Ich bin doch der Angeklagte und das muss mir erste bewiesen werden, dass ich das gezogen habe und nicht Herr XYZ der im Nachbarhaus wohnt und mein Netzwerk anzapft!
Sonst könnte ich ja auch sagen, dass ( jetzt nur als Beispiel, also nicht in den falschen Hals bekommen ) ich als Urheber von einer Musikdatei, die im Paulanergarten im W-Lan gezogen worden ist, die Gaststätte auf Schadensersatz verklage, weil es auch der Wirt, der ebenfalls das Netzwerk nutzt getan haben könnte.
Oder sehe ich das falsch?
Mfg

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Grobe Fahrlässigkeit Olaf19