Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

ebay-artikel entspricht nicht beschreibung?

Simboy / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo zusammen,
ich habe bei ebay von einer privatperson ein handy ersteigert. in der beschreibung stand "normale gebrauchsspuren" - auf dem (schlechten) foto sah das handy ganz normal aus.

heute habe ich das handy nun nach 3mails und 3wochen(!) endlich bekommen. die ganze oberschale ist zerkratzt, auch das displayglas. im gehäuse war sand, usw..

sind das etwa normale "gebrauchsspuren"? - und wenn nicht, kann ich vom verkäufer irgendetwas verlangen? etwa eine neue oberschale oder die kosten dafür?

gruß
simon

... eben Crusty_der_Clown
Anonym Simboy „ebay-artikel entspricht nicht beschreibung?“
Optionen

Hallo Simboy!

Ein Anruf wirkt oftmals Wunder, denn es ist auch die Frage, ob er nicht Dir die 30 Euro zurücküberweist und sich den Ärger damit erspart. Sein Handy kann er ja nochmal einstellen. Letztlich musst Du Beweise speichern, d.h. Papierausdruck der Emails und des Vertrages, d.h. der Internetseite mit seinen Angaben, Deine Fotos vom Handy und Gedächtnismitschrift des Telefonats, alles mit Datum. Warum sollte jemand vermuten, dass Du für 30 Euro ein Handy ersteigerst, das Display zerkratzt, Sand einfüllst u.s.w., um dem Verkäufer um Rückzahlung der 30 Euro und Warenrücknahme zu bitten, d.h. also wegen 3,90 Euro versichertem Rückversand, den Du vielleicht sogar selbst tragen würdest?

Mein Rat ist:
Informiere Dich zunächst rechtlich besser, denn hier werden eher "Meinungen" abgegeben. Ich schlage Dir diese Seite vor: www.wer-weiss-was.de . Dort gehst Du ins Experten-Forum und wählst die FAQ aus. Dann auf Recht und dann auf Ebay gehen. Dort steht Deine Frage exakt beantwortet.
Rufe den Verkäufer an und schlage ihm freundlich die Einigung mit der Rücküberweisung vor. Du kannst ihm gerne Fotos seiner gelieferten Ware per Mail schicken. Falls er nicht möchte:
Melde Deinen Schaden bei Ebay und sammel Deine Beweise.
Nochmal freundlich bei ihm anrufen, denn man will ja gerade keinen Ärger haben. Genau deswegen ruft man ja gerade an und die Rücküberweisung und -rücksendung wäre doch ein Kinderspiel. Falls der Verkäufer immer noch keine Einigung will geht der rechtliche Weg weiter, notfalls bis zur Entscheidung. Es ist letztlich auch seine Entscheidung.
Ich glaube kaum, dass ein Verkäufer, der sich seiner Schuld halbwegs bewusst ist, sich diesem Stress wird aussetzen wollen.

Du kannst auch nochmal hier schauen:
http://www.nickles.de/static_cache/538061081.html

Gruß und viel Erfolg bei der Einigung.

viel wind... Indronil Ghosh
nimms nicht Indronil Ghosh