Hallo zusammen!
Gerade einen ganz interessanten Artikel zum Thema entdeckt... auch wenn es darin vorrangig um Volumenlizenzen geht.
Vgl. auch die Diskussion zum Thema "EULA" vom 4. Februar: http://www.nickles.de/thread_cache/538027082.html
- in den EULAs ist es immer wieder ein "beliebter" Vertragsbestandteil, dass die Software nicht gebraucht verkauft werden darf... wenn's nach den Herstellern ginge, müsste man die wohl wegschmeißen :-/
CU
Olaf
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Moin,
die Meldung hatte Heise gestern auch schon, allerdings - wie ich finde - etwas ausführlicher.
Insbesondere der Absatz "So hat das Landgericht München I jüngst in einer – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für rechtswidrig erklärt. Der Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen an Dritte sei zumindest dann ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger weiterverkauft werden." sagt doch recht deutlich, daß der "tolle" Lizenzaufkleber alleine überhaupt nichts wert ist, sofern kein Original-Datenträger vorhanden ist. Das Thema hatten wir ja auch schon gelegentlich.
Gruß
Jürgen
