Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).
Hoffe auf viele Infos...LG
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hmm..nach Adam Riese dürfte das wohl nicht hinhauen oder ist dieser Jobvermitller
ein mathematisches Genie? dann ist der von ihm bekleidete Posten nicht ganz das
Richtige für Ihn.
Einzelperson, 1-Euro-Job 126h/mtl. (6h/d), Mietzins ca. € 600 (45-50 qm, schon recht
hoch angesetzt)
EUR 345 Stütze
EUR 600 Miete
EUR 126 1-Euro-Job
Summe 1071,- / 126h = 8,50 EUR/h
Selbst mit Einrechnung der Kranken- (113 EUR), Rentenkasse (78 EUR),
Pflegeversicherung (13 EUR) als "Gehalt" würde man auf eine "Spitzenverdienst"
von 10,12 EUR/h kommen.
wer hat noch fragen? :-)
