Welche Rechtliche Grundlagen gibt es für den 1-Euro-Job?
Ist es rechtens, das nach Ablehnung des 1-Euro-Job das ALGII
einfach nicht weitergezahlt wird? Das ALGII stellt doch das Existenzminimum eines jeden Bundesbürgers dar!
Denn ich finde diese 1-Euro-Jobs sind eine Form der modernen Versklavung
und wiedersprechen den Europäischen Wettbewerbsrichtlinien
(lt. Art. 84 - 92 des EG-Vertrags).
Hoffe auf viele Infos...LG
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Einen Bekannten von mir hat der Jobagent vorgerechnet:
Die Summe der Stütze plus der Summe aus den 1€ Jobs
geteilt durch die Anzahl der Stunden die er arbeitet
ergibt einen Stundenlohn von über 30€ und das währe
ein Spitzenverdienst zumal er die Miete auch noch
bezahlt bekommt.
Und ausserdem währen die 1€ Jobs ja nur für Langzeitarbeitslose
damit sie auf dem Fernsehsessel nicht vollkommen degenerieren.
aldixx
