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Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??

Markus Klümper / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Keine bewußte Abzocke aber doch ein Ärgernis ist mein aktueller Ebay-Ärger. Ich habe eine Leder-Notebook-Tasche von Privat für 11,50 + Porto ersteigert. Die Abwicklung war völlig ok nur die Tasche war nicht der Bringer. Ok, sie war nicht beschädigt und auch der Pflegezustand war akzeptabel. Nur war es eben nicht das beschriebene dicke Leder sondern billigstes Kunststoff und so mies gepolstert das ich der Tasche mein neues Notebook nicht anvertrauen mag. Nun habe ich ja mit Porto mehr bezahlt als mich eine normale nagelneue Tasche gekostet hätte und das haut nicht hin. Der Verkäufer reagierte erst prompt und freundlich, wiegelt das aber als Ansichtssache ab. Ich denke der macht sich keinen Kopp drum. In der zweiten, nicht mehr freundlichen aber höflichen Mail schrieb er mir, es könne durchaus sein, daß es kein echtes leder sei. Dann hätte er sich halt geirrt, aber ich solle mich nicht so anstellen. Na toll. Fast 20 Euro inkl. Porto finde ich aber zuviel zum Verschenken, dann das Teil ist für mich wertlos. Sind meine Ansprüche überzogen oder ist mein Ärger verständlich? Schreibt mir doch mal Eure Meinung dazu....
Danke schonmal!

Setze ihm eine Frist.... Kolti
hiddenpeak Markus Klümper „Hi minbari! Danke für die erschöpfende Antwort. Der geringe Wert schließt den...“
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Es geht doch nicht um kleinkariert oder nicht, sondern darum, ob Du eine Tasche aus dicken Leder bekommen hast.

Was "Leder" ist, ist durchaus eindeutig: http://www.hochschulstellen.de/info/l/le/leder.html

Daß irgend jemand auch "Kunstleder" erfunden hat, ändert nichts an der Definition des Ursprungsmaterials. Es wäre geradezu sinnwidrig, gegenteilig zu verfahren und das Ursprungsprodukt aus dem Nachahmerprodukt heraus zu definieren.
Wie hier schon richtig geschrieben wurde: Eine "Rolex" ist jene bekannte Schweizer Uhr, es ist keineswegs notwendig, "echte Rolex" zu schreiben, nur weil es auch gefälschte gibt.

Ich denke, ihr werdet euch schon einigen. Rein rechtlich könntest Du aber bishin zur Betrugsvermutung gehen. Mit Sicherheit hat die Ware jedenfalls nicht die zugesicherten Eigenschaften, also ist der Kaufvertrag nichtig.

Gerichtsstand Olaf19
Gerichtsstand minbari
Da irrt der minbari Kolti
Antwort out-freyn
Ich frage mich gerade... Olaf19
Antwort out-freyn
Vertragsfreiheit Olaf19
Vertragsfreiheit Kolti
@Markus : Lesen Kolti
Individualabreden... Olaf19
Antwort Tom West