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GEZ-Gebühren

TAsitO / 60 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo !
Vielleicht habt Ihr auch den Fall... :
Die GEZ schreibt ja die Leute an, von denen Sie meint; dass die DOCH einen Fernseher haben und schwarz sehen.
(Hatte mal einen vom Sperrmüll; aber nach einiger Zeit wieder entsorgt. Angemeldet war der selbstverständlicherweise. Sperrmüllbeleg der Entsorgung vorhanden. Steht ja aber nicht drauf,was).
Ich HAbe aber keinen mehr und WERde mir auch keinen anschaffen !! GRRR.
Und als die Gebührenmenschen da waren; HATTE ich denen das auch klar gesagt. Grmpf !
WIE kann man denen diese Briefe unterbinden ?
Ein Vorschlag ?
DANKE !!!
Grinsegruss.
Tschau.

Antwort out-freyn
Antwort HADU
Antwort out-freyn
Antwort Emily22
Antwort out-freyn
Antwort TAsitO
Antwort a76
Olaf19 a76 „Antwort“
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Hi a76,

laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist man tatsächlich verpflichtet, der GEZ Auskunft zu erteilen, ob man Geräte besitzt. Im Gesetz steht sinngemäß, die zuständige Landesrundfunkanstalt könne Auskunft verlangen und diese notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Im Web findest du dazu eine ganze Reihe Links, z.B.:

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5
http://www.internetratgeber-recht.de/Rundfunkgebuehren/rfg1.htm#%A7%204%20Beginn%20und%20Ende
http://www.datenschutz.hessen.de/Tb30/K24P01.htm

Bleibt die Frage, wie oft bzw. in welchen Intervallen man Auskunft erteilen muss... wenn einem die GEZ alle paar Tage mit so einem Schreiben auf den Geist geht, kann wohl niemand ernsthaft erwarten, dass man alle paar Tage antwortet. Die Idee, in hartnäckigen Fällen die Schreiben zu sammeln bzw. unfrei zurück zu schicken, finde ich allerdings gar nicht so übel.

CU
Olaf

GEZ-Gebühren Anonym
Exakt das gleiche... Olaf19
Dreiklassengesellschaft Olaf19
GEZ sind Raubritter! :- JGBS
MTV Europe Olaf19
MTV Europe TAsitO